Ich habe einen Artikel gelesen, aber ich wusste nicht genau, was Akademiker bedeutet.
Ist es jemand, der einen Hochschulabschluss geschafft hat? Oder jemand, der einen Doktortitel erhält?
Ein Akademiker ist entweder jemand, der
einen Hochschulabschluss hat, oder
an eine Akademie der Wissenschaften gewählt wurde.
Unter Hochschulabschluss fallen alle Abschlüsse durch bestandenes Examen.
Akademiker
ist kein festgesetzter geschweige denn justiziabler Begriff.
Die Antworten von looper und embert sind zwar richtig, aber es geht einfacher:
Jeder, dem ein akademischer Grad verliehen wurde, ist ein Akademiker.
Ganz so einfach ist es in der Praxis dann aber doch nicht, denn nun hat man das Problem erkennen zu müssen was eine Berufsbezeichnung, was ein Titel und was ein akademischer Grad ist. (Falls das unklar sein sollte: Akademische Grade sind keine Titel!)
Es gibt Adelstitel, Berufstitel, Amtstitel und kirchliche Titel. Wer nur einen Titel, aber keinen akademischen Grad hat, ist kein Akademiker!
Adelstitel kennzeichnen den Rang in der Adelshierarchie. Adelstitel werden vererbt. Wer österreichischer Staatsbürger ist darf seit 1919 keinen Adelstitel führen. Ähnliche Adelsverbote gibt es in fast allen ehemaligen europäischen Monarchien. Deutschland ist eine Ausnahme: In der Weimarer Verfassung (ebenfalls von 1919) wurde festgelegt, dass Adelstitel Bestandteile des Namens sind und auch weiterhin geführt werden dürfen. In der Schweiz wurden Adelstitel schon im 18. Jahrhundert verboten.
Darunter fallen beispielsweise: Kaiser, König, Fürst, Herzog, Baron, usw.
Berufstitel gibt es nur in Österreich. Das sind Auszeichnungen die man für langjährige Ausübung eines bestimmten Berufes vom Bundespräsidenten verliehen bekommt. Diese Titel werden auf Lebenszeit verliehen, das heißt man darf sie auch nach Beendigung der aktiven Laufbahn weiterführen.
Darunter fallen beispielsweise: Hofrat, Ökonomierat, Bergrat honoris causa, Kammersänger, aber auch Professor und Universitätsprofessor.
Davon zu unterscheiden sind gesetzlich geschützte Amts- und Berufsbezeichnungen, die nicht vom Bundespräsidenten verliehen werden und die es auch in Deutschland gibt. Wer eine geschützte Berufsbezeichnung führt ohne tatsächlich den bezeichneten Beruf auszuüben macht sich strafbar. (Beispiele: Architekt, Zivilingeneur, Tierarzt, Rechtsanwalt). In Deutschland fällt auch der »Professor« in die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen.
Amtstitel gibt es auch nur in Österreich. Sie sind mit der Ausübung eines Amtes verbunden und können daher nur von Beamten getragen werden. Durch Beendigung der beruflichen Tätigkeit erlischt der Amtstitel automatisch. Österreichische Amtstitel entsprechen im wesentlichen den Amtsbezeichnungen in Deutschland, die dort aber keine Titel sind, sondern zu den gesetzlich geschützten Amts- und Berufsbezeichnungen gehören.
Darunter fallen beispielsweise: Amtsrat, Fachoberinspektor, Botschafter, ...
kirchliche Titel werden von der katholischen Kirche an Priester verliehen.
Darunter falle beispielsweise: Prälat, Bischof, Kardinal, Apostolischer Nuntius, ...
Akademische Grade sind Auszeichnungen, die man nach einer mehrjährigen Ausbildung an einer Hochschule nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung verliehen bekommt. Daher ist insbesondere die Bezeichnung "Professor" kein akademischer Grad, da man dafür keine gesonderte Ausbildung machen muss und auch keine Prüfung ablegen muss. Wer nur Professor ist ohne einen anderen akademischen Grad zu haben ist kein Akademiker. (Ein Beispiel: Der österreichische Sänger Udo Jürgens, der seit 2007 auch Schweizer Staatsbürger ist, hat nie eine Hochschule besucht, trägt seit 1984 aber den vom österreichischen Bundespräsidenten verliehenen Titel »Professor«. Er ist Professor, aber kein Akademiker)
Der Bachelor ist hingegen ganz ausdrücklich ein akademischer Grad, da er genau der obigen Definition entspricht. (Abschluss eines Hochschulstudiums durch eine bestandene Prüfung.)
Wichtig ist auch, dass man die Ausbildung und die Prüfung an einer Hochschule absolviert. Zu den Hochschulen gehören beispielsweise Universitäten, Fachhochschulen, Fernuniversitäten, Musikhochschulen, Pädagogische Hochschulen, usw.
Keine Hochschulen sind hingegen Volkshochschulen, Wirtschaftsakademien und Berufsakademien. Wer dort eine Ausbildung und einen Abschluss macht ist »Diplom-Irgendwas« oder »diplomierter Irgendwas« wobei »Irgendwas« für eine Berufsbezeichnung steht (Volkswirt, Ziviltechniker, Wirtschaftsinformatiker, usw.). Diese Bezeichnungen sind weder akademische Grade noch Titel (auch nicht in Österreich) sondern einfache Berufsbezeichnungen.
Etwas aus dem Ramen fallen die Bezeichnungen »Ingenieur« und »Diplom-Ingenieur«.
Ingenieur
Den Berufstitel »Ingenieur« bekommt man in Österreich wenn man eine Höherer Technische Lehranstalt (HTL) absolviert hat und anschließend drei Jahre lang einschlägig beruflich tätig war. Dem entspricht in Deutschland der »staatlich geprüfte Techniker«. Damit ist der österreichische Ingenieur kein Akademiker, denn eine HTL ist keine Hochschule.
Die Situation in Deutschland ist mir leider nicht geläufig, ich vermute aber, dass auch dort der einfache Ingenieur kein Akademiker ist.
Diplom-Ingenieur
Der »Diplom-Ingenieur« ist hingegen ein Akademiker, denn diesen akademischen Grad erlangt man durch Abschluss eines Hochschulstudiums.
Dass der Professor (egal ob mit dem Zusatz »h.c.« oder ohne) kein akademischer Grad ist, sollte aus dem oben gesagten bereits klar sein. Aber auch der Titel »Dr. h.c.« ist kein akademischer Grad. Denn diese Ehrenbezeichnung wird aufgrund besonderer Verdienste verliehen und setzt keinen Hochschulabschluss voraus. Der »Dr. h.c.« ist auch kein Titel und auch keine Berufsbezeichnung. Diese Bezeichnung darf daher auch nicht als Bestandteil des Namens (z.B. auf Visitenkarten, Türschildern, auf einem Briefkopf,...) geführt werden.
Es gibt kirchliche Institutionen, die einen gegen eine Spende von ca. 50 Euro zum »Doktor honoris causa« ernennen. Man kauft damit ein hübsch bedrucktes Blatt Papier, das man daheim im Wohnzimmer an die Wand hängen darf, erwirbt damit aber keine weiteren Rechte.
The following list shows what is referred as Akademiker
(from most to less frequent occurrence):
- Personen mit Hochschulabschluss
- das wissenschaftliche Personal an einer Hochschule
- ein Akademiemitglied in einer Akademie der Wissenschaften
- Mitglieder bestimmter anderer Gesellschaften der wissenschaftlichen Förderung, siehe Gelehrtengesellschaft
- die Mitglieder der altgriechischen Philosophenschule Platonische Akademie
- ein vom finnischen Staatspräsidenten vergebener Ehrentitel, dem Akateemikko, deutsch: Akademiker, ab 1970 geteilt in Akademiker der Wissenschaft und Akademiker der Kunst http://de.wikipedia.org/wiki/Akademiker