Die Frage ist doch eher, wozu gibt es einheitliche Rechtschreibregeln? Viele Leute, heutzutage wie früher, sind der Meinung, dass Sprache sich sowieso weiterentwickelt und es deshalb egal ist, wie man etwas schreibt, solange man versteht, was gemeint ist. Genau an dieser Stelle entsteht jedoch das Problem: Woran erkennt man, was gemeint ist?
Natürlich entsteht durch Fehler häufig nur eine Unschönheit, die die Bedeutung eines Wortes oder Satzes nicht ändert. In manchen Fällen ändert sich aber schon durch eine kleine Unachtsamkeit die Bedeutung drastisch; sobald es also darauf ankommt, dass kein Irrtum geschieht, ist deshalb eine nach einem bestimmten Regelwerk korrekte Rechtschreibung erforderlich. Auf die Spitze treiben das daher Gesetzestexte und juristisch relevante Texte wie Verträge, die in vielen Fällen "normale" (zumeist einfache, alltägliche, daher aber auch oft mehrdeutige) Wörter vermeiden und sich penibel an die Regeln halten. Auch hier sind Fehler nicht illegal, dennoch können Fehler einen teuer zu stehen kommen, weil möglicherweise die Eindeutigkeit nicht mehr gegeben ist und ein Gericht daher im Zweifel entgegen der ursprünglichen Intention entscheiden könnte.
In Deutschland gilt die Amtssprache Deutsch; im Zweifel muss ein Text daher der amtlichen Rechtschreibung entsprechen, um im Falle eines Falles Bestand zu haben. Die Frage der Korrektheit bezieht sich daher immer auf diese Regeln. Es ist auch hilfreich für die allgemeine Verständigung, für Medien, die deutschlandweit bzw. im gesamten deutschsprachigen Raum) eingesetzt werden (Zeitungen, Bücher, Webseiten...), wenn 1. jeder Texte dafür verfassen kann und 2. jeder diese Texte lesen und verstehen kann. Auch wenn man dann Schülern Lesen und Schreiben beibringen soll, ist es hilfreich, wenn es nicht viele verschiedene Varianten gibt. Sobald es so etwas wie einen deutschen Staat gab, hat man daher versucht, die Regeln zu vereinheitlichen. Davon zeugen unter anderem die erste und die zweite ortographische Konferenz, die den Sinn hatte, die Rechtschreibung im kurz zuvor (1871) entstandenen deutschen Reich zu vereinheitlichen.
Die Rechtschreibung war lange Zeit unter der Aufsicht des Duden-Verlags, der eine Art Vollmacht für die Definition der deutschen Sprache hatte. 1996 wurde jedoch entschieden, dass so etwas nicht in die Hand eines privaten Verlags, sondern doch besser in die einer staatlichen (oder vielmehr staatsübergreifenden) Institution gehört, so dass man den Rechtschreibrat gegründet hat. Dieser schreibt die amtlichen Regeln vor, geht jedoch in einigen Punkten nicht ins letzte Detail. Meines Wissens gibt er auch amtliche Wortlisten heraus, die jedoch insbesondere der schnell anwachsenden Zahl von modernen Wörtern nicht gerecht werden. Der Duden-Verlag, ebenso wie viele andere Wörterbuchverlage, stellt im Wesentlichen eine ausführliche Liste aller Wörter mit deren Schreibung sowie eine "verständlichere" (weniger amtsdeutsche) Interpretation der Regeln bereit und bildet darüber hinaus eine Art Bestandsaufnahme von Wörtern ab, die heutzutage verwendet werden. Aus dieser Funktion der Vergangenheit heraus genießt der Duden immer noch ein recht hohes Ansehen, wenn es um Rechtschreibfragen geht, insbesondere seit er dazu übergegangen ist, auch viele umgangssprachliche oder technische Ausdrücke aufzunehmen.
Letztendlich kann jeder also schreiben, wie er will, sofern er keinen Text verfasst, der juristisch relevant ist (und auch dann ist es "sein Pech", wenn er falsch schreibt, und nicht strafbar). Es gilt jedoch als Zeichen von Bildung, sich an die amtlichen Regeln zu halten, und es erleichtert jedermann das Verständnis des geschriebenen Wortes. Oftmals ist dabei auch weniger die Frage von Richtig oder Falsch zu bewerten als vielmehr die Frage, ob etwas guter oder schlechter Stil ist.
Das Bundesverfassungsgericht bietet übrigens in seiner Urteilsbegründung in der Tat eine hervorragende Zusammenfassung der Entwicklung der deutschen Schriftsprache.