Vorweg:
In den offiziellen Regeln konnte ich nichts hierzu finden. Demnach wäre jegliche derartige Konstruktion nicht regelkonform. Dies ergibt sogar insofern Sinn, da Klammern »Zusätze und Nachträge« einschließen (§ 85) und es sich hier eben nicht um einen Zusatz handelt, sondern zwei alternative Möglichkeiten kompakt dargestellt werden sollen. Mit anderen Worten: Der Klammerinhalt ist nötig, damit das Geschriebene korrekt ist; er ist also kein Zusatz oder Nachtrag.
Nichtsdestotrotz kenne ich viele Sachverhalte, die mit einer derartigen Konstruktion mit Abstand am leichtesten dargestellt werden; und alternative Zeichen wüsste ich auch nicht. Man sollte sich aber bewusst sein, dass man hier Klammern gewissermaßen zweckentfremdet, womit auch gewisse Grundparadigmata der Klammersetzung keinen Sinn mehr ergeben: Beispielsweise braucht die Orthografie nicht mehr sinnvoll zu sein, wenn die Klammern samt Inhalt gestrichen werden, da es der Text in diesem Fall auch nicht ist.
Diskussion der verschiedenen Optionen
Das Leerzeichen geht gar nicht, da dies gegen das Grundparadigma der deutschen Rechtschreibung verstieße, dass innerhalb von Worten niemals Leerzeichen stehen.
Ohne Klammern wäre der Bindestrich in diesen Fällen manchmal falsch, manchmal optional. (Für den seltenen Fall, dass er verpflichtend ist, z. B. bei Zusammensetzungen von Eigennamen, siehe unten). Insbesondere würde er nur gesetzt werden, um die Wortfugen herauszustellen, was hier bereits durch die Klammern geschieht. Daher ist der Bindestrich nicht wegen seiner selbst nötig.
Aus der bleibenden Frage der Groß- und Kleinschreibung ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Man schreibt groß weiter und setzt einen Bindestrich. Vorteil: Bei Streichung der Klammern sowohl samt als auch ohne Inhalt bleibt etwas orthografisch Korrektes stehen, sofern der Bindestrich denn zulässig ist. Nachteil: Wegen der vielen Zeichen liest es sich sehr unschön.
- Man schreibt groß weiter und setzt keinen Bindestrich. Bei Streichung der Klammern samt Inhalt bleibt nun etwas Korrektes stehen. Bei Streichung der Klammern ohne Inhalt bleibt falscher Camel-Case. Die Leseerleichterung durch den Wegfall des Bindestrichs wird m. E. durch den ungewohnten Großbuchstaben mitten im Wort wieder zunichtegemacht.
- Man schreibt klein weiter und setzt keinen Bindestrich. Nun bleibt bei Streichung der Klammern etwas Korrektes stehen, bei Streichung samt Inhalt jedoch nicht. Dafür ist das Wort m. E. sehr gut zu lesen, da nur die Klammer mitten im Wort als ungewohntes Element verbleibt.
Meine persönliche Empfehlung
Von einigen Ausnahmen (s. u.) abgesehen, würde ich weder einen Bindestrich noch ein Leerzeichen setzen und nach der Klammer klein weiterschreiben, da ich es als die mit Abstand am leichtesten zu lesende Variante ansehe, da einem nichts sofort ins Auge springt, was der gewohnten Rechtschreibung zuwiderläuft. Das einzige orthografische Problem tritt bei Streichung der Klammer samt Inhalt auf – das ist aber nichts, was unser Gehirn automatisch macht, und daher springt dieses Problem nicht sofort ins Auge. Ich empfehle also:
(Haupt)geschäft, (halb)wahr.
Einzige Ausnahme ist, wenn bei Weglassen der Klammern ohne Inhalt ein Bindestrich zwingend erforderlich wäre, z. B. bei einer Zusammensetzung von Eigennamen. Hier würde ich den Bindestrich belassen und nach der Klammer groß weiterschreiben.
s/\(.*\)//
) der Unsinn "geschäft" herauskommt.