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Nov 19, 2015 at 8:52 comment added Burki Es ist eine Bitte um Entschuldigung dafür, dass man einen fremden menschen stört und anspricht.
Nov 18, 2015 at 22:39 comment added bsumirak Selbstverständlich ist das möglich. Und sicherlich auch angebracht, wenn man bspw. jemanden bei irgendeiner Tätigkeit unterbricht, weil man selbst ein Anliegen hat. In der geschilderten Situation aber will ich nicht erst um Entschuldigung (oder meinetwegen Verzeihung) dafür bitten, bevor ich jemandem einen Gefallen tue.
Nov 18, 2015 at 22:26 comment added dakab Och, naja, im Fall der o. g. Frage könnte man ja sagen „Entschuldigung, dass ich Sie störe“ oder auch „Entschuldigung, wir kennen uns nicht, aber…“ – natürlich sollte das nicht zur Folge haben, dass die Bedeutung einer ent-Schuld-igung abhanden gerät.
Nov 18, 2015 at 21:39 comment added bsumirak +1 für die Fraglichkeit der vorbehaltlosen Entschuldigung. Wobei die zumindest bei der Bedienung noch eine halbe Berechtigung hat, da man üblicherweise ein Anliegen damit verbindet.
Nov 18, 2015 at 21:33 history edited dakab CC BY-SA 3.0
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Nov 18, 2015 at 20:47 history answered dakab CC BY-SA 3.0