In meinem Grammatik-Duden (4. Auflage, 1984) steht:
Randnummer 500: Die Deklination mehrerer attributiver Adjektive
Die frührerefrühere Regel, daß in diesem Falle beim Dativ Singular […] das zweite der artikellosen Adjektive nach Typ II (schwach) gebeugt werden müsse, gilt nicht mehr:
bei dunklem bayerischem Bier (und nicht wie früher:) bei dunklem bayerischen Bier
Im Dativ Sing. Mask. und Neutr. wird allerdings das zweite Adjektiv auch noch nach Typ II gebeugt:
auf schwarzem hölzernen Sockel
Nun habe ich zwei Fragen dazu:
Ist es sprachliche Wirklichkeit, dass das doppelte Beugen aus dem ersten Beispiel nicht mehr gilt? Intuitiv finde ich die veraltete Form richtig.
Gibt es überhaupt einen grammatikalischen Unterschied zwischen dem ersten Beispiel (m-mdunklem bayerischem) und dem zweiten Beispiel (m-nschwarzem hölzernen)? Oder müsste nicht das dunkle bayerische Bier auch in das untere Beispiel verschoben werden?