Richtig sind gelikt und geliked, nicht aber geliket.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in seiner Regelwerksänderung von 2024 zu dieser Frage geäußert. Formell gilt nun
"Bei§ 21 Bei Fremdwörtern aus dem Englischen werden Flexionsendungen in der Regel an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung angepasst. In einigen Fällen ist auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung zulässig."
Erläuternd ausgeführt wird:
(2)(2) Verben aus dem Englischen erhalten die deutsche Flexionsendung:
surfen – surfte – gesurft, jobben – jobbte – gejobbtsurfen – surfte – gesurft, jobben – jobbte – gejobbt
und
E2 In zwei Fallgruppen ist im Partizip II auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung -ed zulässig.
(1)(1) bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf ein stummes e endet: getimt/getimed
getimt/getimed (zu to timeto time), gelikt/geliked gelikt/geliked (zu to liketo like), gefakt/gefaked gefakt/gefaked (zu to faketo fake)
(fette Hervorhebung nicht im Original)
Quelle: aktuelles Regelwerk (Achtung: große PDF) (Alle Zitate von Seite 44 des PDF-Dokuments) oder HTML