Analog zu dieser Frage ist das Wort auf jeden Fall zusammenzuschreiben und serverseitig auf jeden Fall zulässig.
Was, Server-seitig betrifft, so lautet § 45 der offiziellen Rechtschreibregeln:
Man kann einen Bindestrich setzen […] zur Gliederung unübersichtlicher Zusammensetzungen, zur Vermeidung von Missverständnissen […].
Aus den Beispielen wird ersichtlich, dass mit »unübersichtlichen Zusammensetzungen« Zusammensetzungen aus mehr als zwei Wörtern und mit »Missverständnissen« recht krasse Fälle wie Druck-Erzeugnis und Drucker-Zeugnis gemeint sind – was hier beides nicht vorliegt. Streng genommen ist die »Vermeidung von Missverständnissen« aber hinreichend schwammig, dass man damit auch Server-seitig als gerechtfertigt ansehen könnte.
Am Rande: § 51 erlaubt die Bindestrichsetzung zur Hervorhebung des ersten Teils, wenn dieser ein Eigenname ist, z. B. Moskau-freundlich.
Wenn wir nun vom Bindestrich ausgehen, bleibt noch die Frage der Groß- und Kleinschreibung. Hier greift § 55 (2):
Die Großschreibung [von Substantiven] gilt auch für Substantive […] als Teile von Zusammensetzungen mit Bindestrich […]
Es wäre damit also Server-seitig.
Persönlich würde ich serverseitig empfehlen, da Großschreibung in erster Linie nützlich ist, um Substantive von anderem zu trennen und die Großschreibung eines Adjektivs damit aus dem Rahmen fällt – mal ganz abgesehen davon, dass es keiner extremen wörtlichen Auslegung der Rechtschreibregeln bedarf.