Eine einfache Antwort auf die Frage wäre der Hinweis, dass Objekte in Kasussprachen üblicherweise (häufig liest man: immer, aber das entspricht nicht mehr ganz dem Forschungsstand, wenn ich mich recht erinnere) zwingend einen Kasusmarker aufweisen. So ist es insbesondere auch im Deutschen (siehe etwa Hentschel/Weydt 2021: 348), weswegen sich die Frage nach der Beurteilung des "Gleichsetzungsnominativs" banal durch den Hinweis beantworten ließe, dass einer deutschen Nominalphrase im Nominativ nun einmal die Kasusmarkierung fehlt, und also kein Objekt vorliegen kann.
Solche morphologischen Regeln sind schön, aber wohl nicht besonders instruktiv. Mit Blick auf die genannte Klasse der "Gleichsetzungsnominative" (bzw. Ihre Beispiele dazu) dürfte sich anbieten, diese zunächst etwas genauer anzusehen. Nehmen Sie den Satz
(1) Apfelsinen sind Orangen.
(1) ist, wie Ihre anderen Beispiele auch, ein vollständiger Satz. Wichtig: Das Prädikat in (1) ist nicht sind, sondern sind Orangen. Orangen ergänzt die finite sein-Kopula erst zum vollständigen Prädikat (sog. Prädikativgefüge). Das Prädikat in Kopulaausdrücken besteht aus (a) der finiten Form des Kopula- oder kopulaähnlichen Verbs; und (b) einer Art Ergänzung, in der Terminologie der IDS-Grammatik (Zifonun et al. 1997: 1105) nennt man diese Prädikativkomplement, meistens spricht man auch einfach von einem Prädikativ (etwa Helbig/Buscha 2001: 450) oder einem Prädikativum. Kopulaverben selbst fehlt es allein an semantischem Gewicht; sie leisten einen vergleichsweise geringen Beitrag zum Aufbau der Satzbedeutung und "denotieren über die bloße Existenz des Subjekt-Denotats hinaus nur Komponenten wie Veränderung, (gruppenbezogene) Gültigkeit oder Modus der Existenz." (Zifonun et al. 1997: 1106)
Mit Kategorien wie "Prädikatsnomen" oder "Gleichsetzungsnominative" wird versucht, verschiedene Erscheinungsformen von Prädikativkomplementen zu systematisieren (die Begriffsverwendung ist leider sehr uneinheitlich). Das mag seine Berechtigung haben, dabei kann allerdings schnell das große Ganze aus dem Blick geraten: die Einsicht, dass es sich bei all diesen Klassen um verschiedenartige Konstituenten eines Prädikats handelt (vgl. auch die weitergehende Kritik bei Zifonun et al. ibid.), ob der Satz nun (1) lautet oder (2) Apfelsinen sind Früchte oder (3) Apfelsinen sind teuer, usw. usf.
Ein Objekt, das mit Dik (1997) und anderen als Gegenpol zum Subjekt in Bezug auf den Sachverhalt im Prädikat gesehen werden kann, setzt seinerseits zwingend die Existenz eines Prädikats voraus, aber dieses Prädikat wird durch die Nominalphrasen in den Beispielen ja eben erst gerade vervollständigt. Erst wenn Sie noch weitere Nominalphrasen ergänzen, können wir zu der Frage kommen, ob es sich dabei dann um Objekte handelt. (Es ist übrigens auch möglich, dass ein Objekt im Prädikativkomplement steht: Sie ist des Wartens müde. Das nur am Rande.)
Abgekürzte Literatur: Dik, The Theory of Functional Grammar, Part 1 (The Structure of the Clause), 2. Aufl. 1997; Helbig/Buscha, Deutsche Grammatik, 2001; Hentschel/Weydt, Handbuch der deutschen Grammatik, 5. Aufl. 2021; Zifonun et al., Grammatik der deutschen Sprache, Bd. 2, 1997