In dieser Frage wird folgender Satz aus einem Dokument im Zusammenhang einer Wohnungsvermietung zitiert:
Der Mietinteressent bestätigt, o.g. ihm unbekannte vermietbare Wohnung vom Makler nachgewiesen sowie komplette Daten erhalten zu haben.
Wenn ich das für diese Frage Irrelevante entferne und einen handlicheren Satzbau nutze, bleibt:
Der Mietinteressent bestätigt, dass der Makler ihm die Wohnung nachgewiesen hat und er komplette Daten erhalten hat.
Es geht mir nun um das Wort jmd. etw. nachweisen, das in seiner normalsprachlichen Bedeutung (jmd. etwas beweisen) hier nicht so richtig passt, da es dann nur um den Beweis der Existenz der Wohnung ginge. Ich vermute aber dass der Sinn dieser Passage in etwa ist, sich abzusichern, dass der Mieter die Wohnung gezeigt bekommen hat (und nicht im Nachhinein behaupten kann, über gewisse Aspekte getäuscht worden zu sein, die zwar nicht schriftlich festgehalten sind, aber bei einer Wohnungsbesichtigung jedem ersichtlich sind wie z. B. die genaue Geometrie der Wohnung).
Der Duden listet auch tatsächlich für nachweisen eine zweite Bedeutung:
jemandem etwas, was man ihm vermittelt, angeben und ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen
Gebrauch
AmtsspracheBeispiel
jemandem eine Arbeitsstelle nachweisen
Ich interpretiere angeben mal im Sinne von Auskunft über etwas geben (alles andere passt noch weniger). Damit haben wir in etwa dreimal dasselbe. Zur Verdeutlichung setze ich einfach mal stumpf alle Definitionen in den ursprünglichen Satz ein:
Der Mietinteressent bestätigt, dass der Makler ihm über die Wohnung Auskunft gegeben und ihn mit Informationen darüber versehen hat und er komplette Daten erhalten hat.
Deswegen lässt mich das irgendwie unbefriedigt zurück und meine Frage lautet: Hat irgendjemand andere Quellen über die Bedeutung von nachweisen im Behördendeutsch oder kann sie anhand von eindeutigen Beispielen erläutern?