Eine explizite Formel für diesen Fall ist mir nicht bekannt.
In der Vergangenheit habe ich bei Beschwerden jedoch trotzdem die reguläre Formel "Mit freundlichen Grüßen" angewendet. Man kann sie auch variieren oder ergänzen, z.B.
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung [einer Verbesserung, baldigen/zügigen Antwort etc.]
Mit freundlichen Grüßen und auf eine schnelle Klärung des Vorfalls hoffend
Es ist ja formell ebenso korrekt "Sehr geehrter Herr X" zu schreiben, selbst wenn man denjenigen verachtet. Ich würde mir hier keine Blöße geben; wenn sich jemand bei mir schriftlich beschweren sollte (was bis dato nicht vorkam (; ), würde ich trotzdem die Form gewahrt sehen wollen. Wenn du wirklich herausstellen willst, wie sauer du bist, kannst du natürlich auch von z.B. verärgerten Grüßen schreiben oder die Formel auf "Gruß" verkürzen. Alternativ kann man auch auf die Formel verzichten, zum Beispiel:
In Erwartung einer schnellen Klärung,
Name
Hier wird durch Verzicht auf den Gruß die Verärgerung betont. Du kannst auch jeglichen Schluss weglassen und nur mit deinem Namen den Brief beenden. Das ist im Zweifel weniger unhöflich als eine verärgerte Formel, wenngleich ebenso deutlich.
Die Dringlichkeit und Verärgerung, die deiner Beschwerde zugrunde liegt, würde ich lieber deutlich im eigentlichen Beschwerdetext zur Sprache bringen.