Wenn Infinitive ohne Artikel oder nähere Bestimmung stehen, ist oft nicht offensichtlich, ob es sich um einen verbalen Infinitiv (mit Kleinschreibung) oder um einen substantivierten Infinitiv (mit Großschreibung) handelt. Bei dem in der Frage gegebenen Beispiel handelt es sich allerdings eindeutig um einen substantivierten Infinitiv mit zum wie z. B.:
Sie ist vor lauter Arbeit kaum zum Trinken gekommen.
Laut Duden – Richtiges und gutes Deutsch können substantivierte Infinitive komplex sein, d. h., dem Infinitiv als letztem Bestandteil können andere Bestandteile eines Kompositums oder ähnlicher Bildungen vorausgehen. Auch hier gilt Großschreibung:
das Sichverlieben
das allmähliche Sichzusammenballen der Gruppenaggression
beim Billardspielen
am Zustandekommen
ein Rezept zum Reichwerden
zum Schlankwerden
Eine ähnliche Erklärung findet man in Duden – Die Grammatik: Wenn die mit Verben verbundenen Ergänzungen und Umstandsbestimmungen bei der Substantivierung als deren Bestimmungswörter auftreten, wird dabei gewöhnlich die betreffende Fügung in einem Zug substantiviert:
Die Kinder lachen. – das Kinderlachen
Die Blätter werden gelb. – das Gelbwerden der Blätter
Festgewordene Fügungen, die nur noch in Zusammenschreibung üblich sind, sind beispielsweise
das Inkrafttreten
das Zuspätkommen
Diese Schreibweise entspricht § 37 (2) des Regelwerks zur deutschen Rechtschreibung, wonach man mehrteilige Substantivierungen zusammenschreibt, sowie § 57, wonach man substantivierte Wörter großschreibt.
Somit ist die Schreibweise zum Hieressen gemäß dem Regelwerk richtig und gemäß den Erklärungen im Duden nicht ungewöhnlich.
Wenn bei der Substantivierung unübersichtliche und schwer lesbare Aneinanderreihungen entstehen, schreibt man laut Duden – Richtiges und gutes Deutsch substantivierte Infinitive mit mehreren Bestandteilen mit Bindestrichen. Dabei werden dann immer das erste Wort der Gruppe und der am Schluss stehende substantivierte Infinitiv großgeschrieben, außerdem selbstverständlich auch alle in der Fügung vorkommenden Substantive.
Diese Schreibweise entspricht § 43 des Regelwerks zur deutschen Rechtschreibung, wonach man Bindestriche in substantivisch gebrauchten Zusammensetzungen (insbesondere bei substantivisch gebrauchten Infinitiven mit mehr als zwei Bestandteilen) setzt, sowie § 57 (2), wonach man bei mehrteiligen Fügungen, deren Bestandteile mit einem Bindestrich verbunden werden, das erste Wort, den Infinitiv und die anderen substantivischen Bestandteile großschreibt.
Diese Schreibweise gilt jedoch laut § 43 E ausdrücklich nicht für übersichtliche Zusammensetzungen mit Infinitiv wie z. B.
das Autofahren
das Ballspielen
beim Walzertanzen
das Inkrafttreten
und somit auch nicht für zum Hieressen.