Auf bellelettres ist ein Oberlandesgerichtsurteil dokumentiert, welches in einem Fall die Notwendigkeit ausdrücklicher Beidnennung bejaht hat, aber der Autor zeigt, dass dieses Urteil zwar einen Kommentar zum Gesetz zitiert, jedoch einen entscheidenden Teil des Kommentars unterschlagen hat, um daraus eine Begründung zu zimmern.
Fakt ist, dass die Entwicklung der dt. Sprache beweist, dass das generische Maskulinum ein Phänomen der Sprache ist und die männliche Form eines Wortes nichts über das Geschlecht des Bezeichneten verrät.
Fakt ist auch, dass Richter nicht den allgemeinen Sprachgebrauch des Deutschen festlegen können. Man muss die Fehlinformation, dass Softwareentwickler nur Männer meint, für evident halten, um daraus eine Ungleichbehandlung abzuleiten. Sprachwissenschaftlich kann das nicht gezeigt werden, sondern das Gegenteil ist wahr.
Laut Gesetz ist keine Doppelnennung nötig, sondern nur ein nichtdiskriminierendes Verhalten. Bei korrekter Kenntnis der deutschen Sprache sollte also keine Doppelnennung nötig sein, bei Kenntnis deutscher Gerichte kann man dazu aber nicht uneingeschränkt raten.
Anders verhält es sich bei der ausschließlichen Verwendung der weiblichen Form. Softwareentwicklerin ist nicht generisch und bezeichnet ausschließlich Frauen.