jemanden, etwas in Anspruch nehmen (1. jemanden beanspruchen, von etwas Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in Anspruch. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in Anspruch; das nimmt alle meine Kräfte in Anspruch.)
etwas in Gebrauch nehmen (etwas zu gebrauchen beginnen)
Quelle: Duden
Meine Theorie, worin der Unterschied liegt, ist, dass in Gebrauch nehmen bedeutet, dass man beginnt etwas zu gebrauchen, während in Anspruch nehmen sich auf den "andauernden" Gebrauch bezieht; d. h. in Gebrauch nehmen konzentriert sich auf das Beginnen und in Anspruch nehmen auf das Gebrauchen.
So würde ich aus den Definitionen folgern. Ist diese Theorie korrekt? Oder besteht der Unterschied in etwas anderem?