Beides ist richtig. Auch in den hier in den Antworten sonst so gegebenen Formen ist beides richtig. Beispiel:
Die Richterin hat ihn freigesprochen / schuldiggesprochen.
Die Richterin hat ihn frei/schuldig gesprochen.
Es gibt eine Verwendung der Verben sprechen und machen/tun, welche da lautet:
Jemanden/Etwas [Adverb] sprechen. Jemandem/Etwas [Adverb] tun.
Sie hat ihn schuldig gesprochen. Er hat ihr gut getan.
Als stärkere Qualifizierung der Verben können diese Wörter im Deutschen zusammengeschrieben werden:
Sie hat ihn schuldiggesprochen. Er hat ihr gutgetan.
Richtig ist beides, es ist nur so, dass die grammatikalische Richtigkeit von einer gefühlsmäßigen (unberechtigten) Unrichtigkeit überlagert wird, da „schuldigsprechen“ im Perfekt aufgrund der Velarplosivdopplung (-gg-) in einem langen Wort (fünf Silben) das Gefühl einer Wortfuge erzeugt.
Die Darstellung des Duden, man schreibe etwas nur zusammen, falls hieraus ein neuer Begriff entstünde, ist so nicht richtig; es handelt sich immer noch um dieselben Worte, im Fall der „freisprechenden Richterin“ ist ebenso wie im Fall der „frei sprechenden Richterin“ erst aus dem Kontext ersichtlich, was gemeint ist, und die Assoziation, bei einer häufig „frei sprechenden Richterin“ handele es sich automatisch um eine, die häufig ohne Manuskript spreche, liegt schlicht daran, dass die Bedeutung von „(als) frei sprechen“ = „zum Freien erklären“ weniger medienpräsent ist als andere Bedeutungsformen. Denn jemand, der „frei spricht“, spricht ohne Zwang (eines Textes) und jemand, der „als frei gesprochen wird“, wird vom Zwange befreit.