Uraufführung
Zu jeden Werk, das bereits mindestens einmal auf einer Bühne vor Publikum aufgeführt wurde, gibt es genau eine einzige Uraufführung. Das ist jene Aufführung, bei der dieses Werk das allererste Mal überhaupt aufgeführt wurde.
Daher gehört das Datum der Uraufführung, gemeinsam mit dessen Ort, zur Entstehungsgeschichte eines jeden Werkes.
Beispiele:
- Beethovens Sinfonie Nr. 9 in d-Moll op. 125: Uraufgeführt am 7. Mai 1824 im Kärntnertortheater in Wien
- Carmina Burana von Carl Orff: Uraufgeführt am 8. Juni 1937 in der Oper zu Frankfurt am Main
- Aida von Giuseppe Verdi: Uraufgeführt am 24. Dezember 1871 in Kairo, Dar Elopera Al Misria
Premiere
Eine Premiere ist eine der folgenden Aufführungen:
- die erste Aufführung des Werks auf einer bestimmten Bühne.
- die erste Aufführung einer bestimmten Inszenierung eines Stücks (gibt es nur bei Werken, die einer Inszenierung bedürfen, also z.B. Oper, Ballett, Theaterstück; nicht jedoch z.B. bei einem konzertanten Musikstück)
- die erste Aufführung eines bestimmten Werkes durch ein bestimmtes Ensemble.
Die dritte Definition ermöglicht es daher auch, dass an einem bestimmten Haus auch ein und dasselbe Musikstück zu unterschiedlichen Zeiten zwei Premieren-Aufführungen haben kann, nämlich wenn zwei verschiedene Orchester dieses Werk erarbeitet haben. Allerdings wird von dieser dritten Definition nur selten Gebrauch gemacht.