In einer anderen Frage las ich diesen Satz:
Ich möchte zum 31. 10. ausziehen.
Ich habe diese Formulierung zwar schon des öfteren gehört, hielt sie bisher aber immer für falsch. Ich würde den Satz auf eine von diesen beiden Arten formulieren:
a. Ich möchte bis zum 31. 10. ausziehen.
b. Ich möchte am 31. 10. ausziehen.
Die beiden Varianten haben unterschiedliche Bedeutungen:
a: Ich will irgendwann zwischen jetzt und dem 31. 10. die Wohnung verlassen. Ich habe also vor, spätestens ab dem 1. 11. nicht mehr dort zu wohnen. Das kann möglicherweise aber auch schon früher (z.B. schon am 8. 10.) der Fall sein.
b: Ich will genau am 31.10. ausziehen. Keinen Tag früher und keinen Tag später.
Bei der Formulierung »Ich möchte zum 31. 10. ausziehen« ist mir nicht klar, ob damit a oder b gemeint ist. (Ich persönlich würde eher auf b tippen, bin mir aber unsicher.)
Meine Fragen:
- Ist »Ich möchte zum 31. 10. ausziehen« korrektes Deutsch?
- Was genau ist damit gemeint?
- Gibt es regionale Unterschiede in der Beantwortung der Fragen 1 und 2?
Nachtrag:
Weil es hier bei einer Antwort ein Missverständnis gab, möchte ich noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass es hier um
Ausziehen zum 31.10.
geht. Es geht in dieser Frage nicht um
Kündigen zum 31.10.
Letzterer Terminus ist klar: Wenn man »zum 31.10.« kündigt, gilt der Vertrag bis einschließlich dem 31.10. und ist ab einschließlich dem 1.11. nicht mehr gültig bzw. bindend. Daraus lässt sich aber leider nicht schließen, was mit »zum 31.10. ausziehen« gemeint ist, denn auch wenn auch klar ist, dass die Gültigkeit eines Vertrages genau an einem bestimmten Tag endet, ist damit nicht klar, ob man auch genau an diesem Tag auszieht, oder irgendwann davor.