In Antworten und Kommentaren zur Frage über die Bezeichnung für die direkte Anrede in der dritten Person wurden Beispiele gepostet, in denen das Anredepronomen er/Er großgeschrieben wurde. Ich möchte nun wissen, ob diese Schreibweise korrekt ist, bzw. ob es dafür überhaupt offizielle Regeln gibt.
Als Ausgangspunkt fasse ich die diesbezüglichen Regeln zusammen, die ich finden konnte:
- Pronomen werden generell kleingeschrieben. Ausnahmen gibt es nur für Anrede- und davon abgeleitete Possessivpronomen. Die folgenden Punkte beziehen sich ausschließlich auf diese potentiellen Ausnahmen. (Insbesondere ist »sie« als Personalpronomen der dritten Person immer kleinzuschreiben, weil Personalpronomen nicht zu den potentiellen Ausnahmefällen gehören)
- Wenn ein bestimmtes Pronomen großzuschreiben ist, gilt das auch für all seine Deklinationsformen. Wenn daher im Folgenden die Form im Singular Nominativ behandelt wird, gilt alles gesagt ebenfalls für den Plural und für alle anderen Fälle.
- Vor 1998 waren für Du und Sie immer die Großschreibung vorgesehen. (Ob das auch schon vor 1901 so war, habe ich nicht eruieren können)
- Zwischen 1998 und 2006 musste du immer kleingeschrieben werden (Sie blieb weiterhin zwingend groß).
- Seit 2006 kommt es auf die Textsorte an, ob du/Du groß- oder kleinzuschreiben ist: In Briefen und ähnlichen Textsorten kann man sich aussuchen, ob man du oder Du schreibt (muss innerhalb eines Dokuments aber bei der einmal gewählten Schreibweise bleiben). In anderen Textsorten kann man nicht wählen, hier muss du immer kleingeschrieben werden. Sie muss weiterhin immer großgeschrieben werden.
Leider beantwortet keine dieser Regeln die Frage, ob er/Er und sie/Sie, wenn sie als Anredepronomen verändert werden, groß- oder kleinzuschreiben sind.
Gemeint ist das Anredepronomen im folgenden Beispiel:
Kaiser zum Bittsteller: »Nun sag’ er/Er schon, was er/Er von uns will.«