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Ein Asylbewerber ist im Prinzip kein Asylbewerber mehr, wenn seinem Antrag stattgegeben wurde. Aber wie nennt man ihn stattdessen am besten? Gibt es ein Wort dafür?

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  • Schützling und Flüchtling könnte man verwenden, aber das eine ist ungewöhnlich, das andere wird auch schon vorher gesagt.
    – Crissov
    Feb 28, 2016 at 14:49

3 Answers 3

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Formal wäre das ein Asylant. Allerdings wird der Begriff mittlerweile als abwertend wahrgenommen und zumindest von offizieller Seite nicht benutzt.

Solange das Antragsverfahren läuft, handelt es sich um einen Asylbewerber oder eine Asylbewerberin, nach positiver Entscheidung um Asylberechtigte.

Wikipedia:

Während Asylbewerber Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren sind, werden anerkannte Asylbewerber als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet.

(Die Bezeichnung "Flüchtling" weist auf eine etwas andere juristische Grundlage als bei "Asylberechtigter" hin. Details siehe Link oben.)

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  • Ich habe mich für diese Antwort entschieden, da sie eine Quellenangabe binhaltet (auch wenn es Wikipedia ist, die das nicht weiter belegen) und somit m.E. die umfassendste Antwort ist.
    – Magier
    Feb 29, 2016 at 16:45
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Wenn es ganz förmlich sein soll, kommt es auf den Grund für die Anerkennung an. Man unterscheidet dann zwischen Asylrecht, internationalem Schutz und subsidiärem Schutz. Je nachdem, welcher Schutzgrund vorliegt, gibt es dementsprechend drei Varianten des „Asylrechts“ im weiteren Sinne, in denen das Asylverfahrensgesetz die folgenden Begriffe verwendet:

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Ein Wort? Nein. Soweit ich weiß, nicht.

Wird sein Antrag abgelehnt, wird er zu einem abgelehnten Asylbewerber.
Wird sein Antrag anerkannt, wird er zu einem anerkannten Asylbewerber.

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