Sind beide folgende Varianten richtig?
Biegen Sie in die erste Straße rechts ein.
Biegen Sie in die erste Straße rechts ab.
Wenn ja, liegt ein Bedeutungsunterschied vor, und sind beide gleich häufig?
In meinem eigenen Sprachgebrauch sind die beiden Begriffe vollkommen gleichwertig (Genauso wie wenn ich aus einem Zimmer in ein andres gehe - Ich gehe rein und raus - Beides meint denselben Vorgang, und je nachdem, ob mir wichtiger ist, wo ich herkomme oder wo ich hingehe, verwende ich hinaus- oder hineingehen).
Die Straßenverkehrsordnung (die es eigentlich wissen müsste ;) ) spricht nur vom Abbiegen, allerdings auch vom Einfahren in eine Strasse, meint damit aber nur das Einfahren in einen öffentlichen Verkehrsraum beim z.B. Verlassen eines Privatgrundstücks. Einbiegen habe ich dort auf die Schnelle nicht gefunden.
Und Wikipedia ist der Ansicht, dass in der Verkehrsplanung die Bedeutung (Größe, Ordnung,...) der Straße eine Rolle spielte, ob man denn nun ab- oder einbiegt https://de.wikipedia.org/wiki/Abbiegen_%28Stra%C3%9Fenverkehr%29#Verkehrsplanung , bleibt uns aber weitere Referenzen dafür schuldig.
Richtig ist die erste Variante, da man in eine Straße nur einbiegen kann.
Abbiegen kann zB in folgendem Satz verwendet werden: