Kinder werden wohl kaum ein Fahrzeug lenken, und stehen dann vor einer Kreuzung nicht vor der Entscheidung, ob sie selbst fahren dürfen, oder ob der Querverkehr Vorrang hat. Dann das sagt die Vorrangregel »Rechts vor Links« sinngemäß aus:
Wenn an einer Kreuzung zwei Fahrzeuge aufeinander treffen, hat jenes Vorrang, das sich rechts vom anderen der Kreuzung nähert. Hat man selbst keinen rechten Nachbarn, darf man fahren. Will aber von rechts ein anderes Fahrzeug in die Kreuzung einfahren, so ist ihm der Vorrang zu gewähren. Nähert sich hingegen ein Fahrzeug von links, so hat es nur dann Vorrang, wenn es ein Zug oder eine Straßenbahn ist, oder wenn es ein Einsatzfahrzeug ist, das sich gerade im Einsatz befindet.
Jedem, der nur zu Fuß unterwegs ist, kann diese Rechtsregel völlig egal sein. Erst wenn man mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen fährt (was erst ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt ist) wird diese Regel interessant.
Für Fußgänger gilt: Auf Schutzwegen (»Zebrastreifen«) hat der Fußgänger prinzipiell immer Vorrang (jedoch nicht gegenüber Einsatzfahrzeugen im Einsatz), überall sonst haben die Fahrzeuge Vorrang. Egal von welcher Seite sie kommen.
Die politische Einteilung in rechte und linke Parteien stammt aus dem 19. Jahrhundert, also aus der Zeit, als in den europäischen Parlamenten die nationalistischen Parteien auf den Plätzen in der rechten Seite des Plenarsaals saßen, und die liberalen Parteien Plätze in der linken Saalhälfte einnahmen.
Diese Sitzordnung gibt es heute in vielen Parlamenten nicht mehr (z.B. sitzt im österreichischen Parlament die Volkspartei am rechten Rand, obwohl sie eher zur politischen Mitte gezählt wird. Die deutlich rechte FPÖ hingegen sitzt direkt neben den linken Grünen in der Mitte des Saals, und das Team Stronach, dass politisch in vielen Fragen noch weiter rechts als die FPÖ ist, sitzt links von den Grünen). Dennoch werden auch heute noch Parteien, die eine Politik betreiben, die den »eigenen« Leuten mehr Rechte geben will als den Fremden, als rechts bezeichnet, während Parteien, die eher dem Ansatz »wir sind alle gleich« folgen, als »links« bezeichnet werden.
Aber die politische Einteilung in Links und Rechts hat nichts mit den Vorrangregeln für Fahrzeuge zu tun, und beides muss Kinder unter 12 nicht kümmern.