Die Kommaregeln finden sich in §§ 71 mit 79 der amtlichen Rechtschreibregeln. Sie lassen sich zusammenfassen als:
§ 71: Zwischen gleichrangige Sätze, Wörter oder Wortgruppen gehört ein Komma
§ 72: Kein Komma vor und oder ähnlichen Wörtern
§ 73: Erlaubtes Komma, wenn und etc. zwei gleichrangige Hauptsätze verbindet
§ 74: Nebensätze sind von paarigen Kommas zu umschließen
§ 75: Infinitivgruppen werden mit Komma abgegrenzt
§ 76: Bei formelhaften Nebensätzen braucht man kein Komma
§ 77: Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab
§ 78: Der Schreibende kann sich aussuchen, ob etwas ein Zusatz/Nachtrag sein soll oder nicht
§ 79: Anreden, Ausrufe, etc. grenzt man durch Kommas ab
Wenn man die letzten drei Paragraphen außer Acht lässt, kann man die vereinfachte Regel aufstellen, dass ein satz(glieder)trennendes Komma immer zwischen zwei Verben stehen muss.
In deinem Beispielsatz, wie schon in einem Kommentar angedeutet, trifft nichts davon zu, es ist ein vollständiger Satz, dessen erstes Glied nun mal etwas länger ist. Wichtig ist insbesondere, dass »ebenfalls ein Argument für die Notengebung« kein Verb enthält; weder finit (Nebensatz) noch infinit (Infinitivgruppe). Daher verbietet sich ein solches Komma.