Ich habe soeben das Dokument mit dem Titel »Regeln und Wörterverzeichnis entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung« wegen einer Recherche zur Groß- oder Kleinschreibung durchforstet.
In diesem Dokument sind Fälle geregelt, bei denen es notwendig ist, ein Wort mit großem Anfangsbuchstaben zu schreiben. Es sind auch Fälle geregelt, in denen es Ausnahmen zur Großschreibung gibt, die dann ausdrücklich eine Kleinschreibung erfordern.
Beispiel:
§ 55: Substantive schreibt man groß.
§ 56: Klein schreibt man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen, aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen.
§ 55 legt fest, dass in »Ich nehme meinen Teil« der Teil großzuschreiben ist; § 56 fordert aber (quasi als Ausnahme vom § 55), dass in »Ich nehme daran teil« »teil« kleinzuschreiben ist.
Alle Regeln, die im verlinkten Dokument eine Kleinschreibung fordern, sind solche Ausnahmen von Großschreiberegeln. Kleinschreibung wird also immer nur nach den Schema »Wenn X zutrifft, ist großzuschreiben, wenn aber Y zutrifft, gilt die Großschreibung nicht, in diesem Fall ist kleinzuschreiben.« definiert.
Aber wo ist z.B. geregelt, dass in dem Satz
Ich fliege fort.
die Wörter »fliege« und »fort« kleinzuscheiben ist?
Angenommen, ich würde behaupten, stattdessen wäre folgendes richtig:
Ich Fliege Fort.
Welche der vielen Regeln, die der Rechtschreibrat herausgegeben hat, könnte diese Behauptung widerlegen? Ich kann weder eine explizite Regel finden, die aussagt, dass Wörter kleinzuschreiben sind wenn nicht ausdrücklich eine Regel eine Großschreibung verlangt, noch steht irgendwo, dass die Regeln, welche eine Großschreibung verlangen, vollständig sind. (Die Regeln, die eine Kleinschreibung verlangen, sind, wie ich annehme, ja tatsächlich unvollständig. Warum sollte man dann die Vollständigkeit der Großschreiberegeln annehmen?)
Das Wörterverzeichnis hilft bei meinem Beispiel auch nicht weiter, denn es enthält die Einträge
- Fliege
- fliegen
- fort
- Fort
Es erklärt aber nicht, was die Wörter bedeuten. Außerdem erhebt das Wörterverzeichnis nicht den Anspruch vollständig zu sein, so dass ein fehlender Eintrag im Verzeichnis nicht automatisch aussagt, dass es das Wort nicht gibt oder dass es falsch wäre.