Inspiriert von What are the differences between "Raum" and "Zimmer"? wollte ich eine mich schon länger beschäftigende Frage klären. Leider habe ich dazu nur einen Beitrag im Juraforum gefunden, der die Frage aber nicht klärt. Wikipedia hat eine vielversprechende Begriffsklärung, die eine Antwort auf meine Frage andeutet, der Link läuft allerdings ins Leere.
In den östlichen Bundesländern werden Wohnungen m. W. als Einraumwohnung, Zweiraumwohnung etc. bezeichnet, wohingegen im Westen Einzimmerwohnung, Zweizimmerwohnung etc. gängig ist.
Meinem Verständnis nach wird ein Raum nur dann als Zimmer bezeichnet, wenn er dem längeren Aufenthalt von Personen dient (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer), während andere Räume anders heißen: Küche, Flur, Abstellkammer. Dementsprechend werden sie bei der Wohnungsbezeichnung auch nicht mitgezählt. Eine Zweizimmerwohnung kann also im Extremfall (wenn auch unwahrscheinlich) durchaus aus sieben Räumen bestehen: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Gäste-WC, Flur, Abstellkammer.
Würde man so eine Wohnung jetzt als Zweiraumwohnung bezeichnen, weil auch in diesem Fall nur die Zimmer gezählt werden, oder würde man tatsächlich von einer Siebenraumwohnung sprechen, oder aus irgendwelchen Gründen von etwas dazwischen?