Der in Jans Antwort schon erwähnte $54 der Amtlichen Rechtschreibregeln sollte die maßgebliche Regelung sein, geht aber auf diesen konkreten Fall nicht ein. Die dort in Absatz 6 erwähnten Apostrophe und Auslassungspunkte gehen aber zumindest in diese Richtung. Entsprechend schreibt der Duden in seiner Auslegung der Regeln:
Ein mit Anführungszeichen oder anderer Schriftart gekennzeichnetes zitiertes Wort bleibt ebenfalls häufig unverändert.
- „von" ist eine Präposition
(Kurioserweise ohne Punkt am Ende, aber der Zusammenhang legt doch nahe, dass es um ganze Sätze geht.)
Die Gesellschaft für Deutsche Sprache hat dazu auch noch einen Kommentar veröffentlicht:
Der frühere Rechtschreib-Duden hatte übrigens zwei weitere Beispiele für diese Sondergruppe der Orthographie parat (siehe 20. Auflage, 1991, R 78): ... Und weiterhin: »Ein am Satzanfang mit Anführungszeichen, anderer Schriftart o. ä. gekennzeichnetes zitiertes Wort wird klein geschrieben, wenn es auch sonst [!] klein geschrieben wird: ›von‹ ist eine Präposition. jedermann schreibt man mit zwei n.« Die Rechtschreibreform hat an diesem Regelteil prinzipiell nichts geändert.
Also: eher (der Duden schränkt ja auch ein: "häufig") klein schreiben. Es gibt sogar Fälle, denen sonst der Sinn abhanden käme:
"fett" ist ein Adjektiv, "Fett" hingegen ein Substantiv.
Solange Du selbst der Autor bist, würde ich aber empfehlen, möglichst einen Satzbau zu verwenden, der das Problem vermeidet, weil das Leser-Auge doch stark an Großschreibung am Satzanfang gewöhnt ist. Also z.B.
"Fett" ist ein Substantiv, "fett" hingegen ein Adjektiv.
Aber nicht immer geht das.
Übrigens, weil diese Frage in den Kommentaren auftauchte: Auch die Verwendung der Anführungszeichen ist für diesen Fall geregelt. In seiner Rechtschreibregel 8 schreibt der Duden:
Anführungszeichen können vor und hinter Wörtern oder Textstücken stehen, die hervorgehoben werden sollen <§ 94>.
Dazu gehören:
- Wörter oder Wortgruppen (z. B. Sprichwörter, Äußerungen), über die man eine Aussage machen will
In den Beispielen hier geht es ja jeweils darum, eine Aussage über ein Wort zu treffen. Manchmal ist das aus dem Zusammenhang ersichtlich (wohl auch deshalb ist es als Kann-Regel formuliert), manchmal ist die Unterscheidung aber auch notwendig:
"kurz" ist kurz und somit autologisch. "zweisilbig" hat hingegen nicht zwei, sondern drei Silben und ist somit heterologisch. Die Frage, ob "heterologisch" heterologisch ist, ist Gegenstand der Grelling-Nelson-Antinomie.