Objektgeeignet ist eine Eigenschaft eines Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstandes, die ihn als „geeignet für den Einsatz in öffentlich zugänglichen Bereichen“ – also z.B. öffentliche Gebäude, aber auch Geschäftsgebäuden wie Läden und Büros, somit „Objekten“ – auszeichnet.
Der Begriff wird von Innenausstattern und -Architekten verwendet, um solche Gegenstände von solchen, die zur „rein häuslichen“ Verwendung gedacht sind, abzuheben.
An z.B. Möbel, Vorhänge und Lampen werden im öffentlichen Bereich wesentlich höhere Ansprüche gestellt als im Privatbereich. Bei einer Möbelpolitur könnte ich mir vorstellen, dass z.B. sichergestellt ist, dass die Politur keine Rückstände auf den Möbeln hinterlässt, an denen sich ein Besucher eventuell die Hosen versauen könnte.
Außerhalb des Bereichs Innenarchitektur hört sich der Begriff zugegenbenermaßen ein bisschen unsinnig an und wird m.W. auch nicht verwendet.