
Die Berliner und Brandenburger (in Teilen auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) gehen mit der Konstruktion "zu stehen haben" (wobei "stehen" auch durch andere Infinitive ersetzt werden kann) definitiv einen Sonderweg, wie die Karte aus dem genialen Atlas zur deutschen Alltagssprache zeigt. Im Netz habe ich an zwei Stellen die schöne Formulierung "Brandenburgischer Infinitiv" gefunden. In einem Forum wird das Duden-Nachschlagewerk "Richtiges und gutes Deutsch" in der 5. Auflage (2001) unter "stehen" wie folgt zitiert:
[...] etwas zu stehen haben: Der Gebrauch der Infinitivkonjunktion zu bei stehen in diesen mit haben gebildeten Fügungen ist landschaftlich (Berlin) und gilt standardsprachlich als falsch: Sie hat einen schönen alten Schrank in ihrem Zimmer stehen (nicht: zu stehen). [...]
und noch deutlicher unter "zu":
[...] Die Infinitivkonjunktion zu bei den Verben liegen, stehen, wohnen usw. (etwas im Keller zu liegen, zu stehen haben): Der Gebrauch von zu bei den Verben liegen, stehen, wohnen usw., wenn sie mit haben das Prädikat bilden, ist landschaftlich und gilt standardsprachlich als nicht korrekt. Er kommt vor allem in Berlin und in Niedersachsen vor. Es muss also heißen: Er hatte dreitausend Mark auf der Bank liegen (nicht: zu liegen). Wir haben unsere Mutter bei uns wohnen (nicht: zu wohnen). Korrekt ist natürlich die Verwendung von zu zusammen mit haben dann, wenn eine Aufgabe oder Notwendigkeit ausgedrückt wird: Sie hatte viel zu tragen (= musste viel tragen). Du hast zu schweigen (= musst schweigen). [...]
(Hervorhebungen jeweils von mir)
Ich gehe also davon aus, dass Du mit dieser Formulierung im mündlichen Sprachgebrauch in Brandenburg und angrenzenden Gebieten nicht weiter auffällst, anderswo aber irritierte Blicke ernten wirst, auch wenn man Dich wohl verstehen wird. Im Schriftlichen würde ich solche Formulierungen allgemein eher nicht benutzen.