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Man betrachte folgende zwei Sätze:

Demnach muss nun das Ziel und der Zweck der Regelung ermittelt werden.

Demnach müssen nun das Ziel und der Zweck der Regelung ermittelt werden.

Welcher Satz ist hier korrekt und weshalb? Rein grammatikalisch gesehen ist wohl der zweite Satz richtig. Allerdings klingt das irgendwie holprig ...

Klar, man könnte den Satz auch anders formulieren, aber auch dann wird es nicht besser:

Demnach muss nun das Ziel und muss nun der Zweck der Regelung ermittelt werden.

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Ein Blick in die Duden Grammatik (hier 7. Auflage) erhellt den Sachverhalt.

Zur Kongruenz zwischen Subjekt und finitem Verb wird als Grundregel genannt (§ 1601):

(Kongruenzregel I) Das finite Verb stimmt mit dem Subjekt in Person und Numerus überein.

Darüber hinaus gibt es Regelungen zur Kongruenz des finiten Verbs mit Reihungen. Wenn die Reihung "gesamthaft ein (sic!) einzige Phrase" bildet, ein "komplexes Subjekt" vorliegt und die "Elemente der Reihung (...) Subjektteile" sind, und das ist in oben genanntem Beispiel der Fall, gilt u. a. folgende Regel (§ 1602):

(Kongruenzregel II für Subjekte mit gereihten Subjektteilen)
a) Die Reihung gilt gesamt als Plural, das finite Verb steht daher ebenfalls im Plural.
b) Die 1. Person rangiert vor der 2. Person, und die 2. Person rangiert vor der 3. Person.

B) soll bei dieser Betrachtung außer Acht gelassen werden. Nach a) wäre also tatsächlich der zweite Beispielsatz ("müssen (...) das Ziel und der Zweck (...) ermittelt werden") grammatikalisch richtig. Doch keine Regel ohne Ausnahme (§ 1605): "Abweichungen von Kongruenzregel II hängen mit der Wortstellung und mit der Bedeutung der gereihten Subjektteile zusammen."

Zum Einfluss der Bedeutung ist in §§ 1608-1613 mehr zu erfahren. In Bezug auf die Frage soll zunächst § 1609 näher betrachtet werden:

Bei formelhaften Wortpaaren ohne Artikel(!) steht das finite Verb vor allem dann im Singular, wenn das Wortpaar inhaltlich eine Einheit ausdrückt. Wirklich feste Regeln lassen sich hier nicht aufstellen.

Es folgen Beispiele mit dem Verb in beiden Numeri, u. a.:

Verb im Singular: Zeit und Geld fehlt uns. Positives und Negatives ist zu beachten.

Verb im Plural: ... die verdrehten Vorstellungen, die Freund und Feind sich von diesem Lande machen. Unaufhaltsam wachsen ... Missmut und Unbehagen.

Entfallen also die Artikel der Reihung, darf man sich getrost für die erste, besser klingende Variante entscheiden, da sie grammatikalisch nicht falsch ist:

Demnach muss nun Ziel und Zweck der Regelung ermittelt werden.

§ 1610 hilft ebenfalls etwas weiter:

Je abstrakter die Bedeutung der Subjektteile ist, desto eher neigt man dazu, das finite Verb in den Singular zu setzen.

Allerdings sei "bei gewöhnlichen Abstrakta (...) der Plural noch häufiger als der Singular":

(Plural) Der Hass und die Gewalt sind immer noch da.
(Singular) Der Hass und die Gewalt der Täter wird auf sie selber zurückfallen.

Besonders an diesem Punkt wird deutlich, dass der Duden nicht allein normativ ist, sondern gerade bei diesen Sowohl-als-auch-Fällen zu einem guten Teil deskriptiv; dass er also die Vielfalt der Sprache beschreibt, statt Regeln in Stein zu meißeln. Kurz: Es gibt kein "grammatikalisch korrekt" an dieser Stelle - bzw. sind beide Formulierungen richtig.

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    What a great answer.
    – user508
    Commented Feb 27, 2012 at 23:35
  • nicht allein normativ ist, sondern gerade bei diesen Sowohl-als-auch-Fällen zu einem guten Teil deskriptiv -- das ist leider falsch und richtig, denn de-facto normativ zu sein, obwohl sein Ziel Deskriptivität ist (siehe Pressemitteilung), ist das Duden-Dilemma.
    – Wolf
    Commented Jun 3, 2020 at 11:10
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Ja, rein grammatikalisch ist der zweite richtig, und der dritte klingt sehr schlecht. Ziel und Zweck ist aber zu einer Art festem Begriff geworden, der teils in der Einzahl verwendet wird. Daher sagt man:

Ziel und Zweck der Übung ist …

Das Verb ist hier "ist", also Einzahl. Damit kann man vielleicht auch dein Problem lösen:

Demnach muss nun Ziel und Zweck der Regelung ermittelt werden.

Auch möglich wäre Mehrzahl ohne Artikel … klingt meiner Ansicht nach auch stimmiger als die Ausgangssätze:

Demnach müssen nun Ziel und Zweck der Regelung ermittelt werden.

Das ist aber rein persönliches Sprachempfinden und andere mögen mir widersprechen. Eine andere, etwas freiere Möglichkeit wäre:

Nun gilt es, Ziel und Zweck der Regelung zu ermitteln.

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Beide Sätze können korrekt sein.

Die Frage ist, ob die Ermittlung, die Ziel und Zweck der Regelung zu ermitteln trachtet, beides als Getrenntes auffasst, also etwa 2 Teams bilden könnte, von denen jedes eine Frage löst, oder ob es nicht doch nur zwei leicht divergierende Perspektiven auf die gleiche Sache sind, das Ziel oder auch den Zweck der Regelung zu ermitteln, was nur einer Antwort bedarf.

In der Regel ist mit "Ziel und Zweck" nur eine Sache gemeint - selbst die Möglichkeit, dass die Ziellinie des 100m Laufs von der Goldmedaille als Zweck der Veranstaltung als unterschiedlich wahrgenommen wird, ist gering. Die Benutzung zweier Worte soll lediglich rhetorisch die Angelegenheit ein wenig aufplustern, und gewichtiger wie größer erscheinen lassen, das Publikum beeindrucken und täuschen.

Die Verwendung einer Alliteration, also zweier Wörter mit gleichem Anlaut, oder hier nur: Buchstaben, unterstreicht dabei den dekorativen Gebrauch der Sprache.

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