Das Wort "wahrnehmungsbereit" scheint ja überall auf Unverständnis zu stoßen. Mal abgesehen davon, dass es weder von Duden, noch von einem anderen Wörterbuch anerkannt wird, fällt es mir schwer, die Bedeutung des Wortes zu erschließen.
Fahrer muss wahrnehmungsbereit sein
Ferner wird geregelt, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung die automatisierte Fahrfunktion zur Fahrzeugsteuerung verwendet werden kann, "wenn der Fahrzeugführer besonders geregelte Pflichten zur unverzüglichen Wiederaufnahme der Fahrzeugsteuerung beachtet". Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen folgend hat der Verkehrsausschuss klargestellt, dass der Fahrzeugführer sich im Falle, dass die hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktion die Kontrolle über das Auto übernommen hat, „vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugführung abwenden“ darf. Er müsse aber so wahrnehmungsbereit sein, dass er die Steuerung wieder übernehmen kann, wenn er vom System dazu aufgefordert wird.
Lediglich der Deutsche Bundestag erläutert, was es damit auf sich hat. Aus diesem trockenen Papierdeutsch wird mir allerdings die Bedeutung des Wortes nicht klar, deswegen bitte ich um eine, soweit es möglich ist, verständliche Definition des Begriffes "wahrnehmungsbereit".