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Offen gestanden denke ich, dass es eher geliket sein müsste, da deutsche Partizipien gewöhnlich auf t enden, wie z. B. gemacht, getanzt, etc. Dagegen spricht meine Beobachtung, ich habe geliket fast noch nie gesehen, dementsprechend falsch sieht es für mich aus - selbst Google schlägt geliked vor, wenn man den Anfang tippt, außerdem hat geliket auch nur ein Fünftel der Treffer.

Irgendwelche Ideen?

Mir ist klar, dass sich das Wort in wahrscheinlich keinem Wörterbuch finden wird, es wird allerdings schon in der Umgangssprache verwendet.

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Das ist wieder richtig typisch. Natürlich ist es immer schöner, die deutsche Entsprechung zu benutzen, aber eben auch nur, wenn diese das Gleiche bedeutet. Das Verb liken bezieht sich lediglich auf das Drücken des Like-Buttons. Mag sein, dass das mögen voraussetzt, aber wenn man sich genau und unmissverständlich ausdrücken will, ist das Wort liken richtig. Wem das zu „cool“ und neumodisch erscheint, darf sich dann nicht wundern, wenn ihn keiner versteht. Das Wort wird übrigens sowohl im Netz als auch in der gesprochenen Sprache verwendet und das nicht nur bei Jugendlichen mit niedrigem Bildungsstand, nein auch bei älteren Menschen, die sich mit der Materie beschäftigen.

Und um auf die Frage zurückzukommen; geliked ist meines Erachtens geläufiger, aber ich versuche mich an die deutsche Konjugation zu halten und benutze geliket.

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Liken

Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie kommerzialisierte (sic) Sprache (hier initiiert von Facebook) versucht, sich in der deutschen Umgangssprache einzunisten. Bislang existiert dieser Neologismus allerdings nur in der Szenesprache und dort hauptsächlich im Netzjargon. Deshalb ist es auch kaum verwunderlich, dass es keine grammatikalischen Regeln zur Verwendung dieses Anglizismus gibt. Im Netz herrscht schließlich eine gewisse grammatikalische Anarchie.

In einer ausführlichen Arbeit des IDS Mannheim wird versucht darzustellen, welche grammatikalische Formen ein solches Wort annehmen kann. Zu Verben, deren Stamm auf -t oder -d auslautet (dazu gehört auch „liken“), wird häufiger eine Endung „-t“ gefunden als „-ed“, letztere wird als „pseudoenglisch“ bezeichnet:

Die skurrilen, pseudoenglischen Formen auf -ed sind im Internet seltener als die Formen auf -et, aber trotzdem sehr häufig. Sie sind sporadisch auch in den eher bildungssprachlich geprägten Textkorpora des IDS anzutreffen.

Welche der Endung sich bei „liken“ durchsetzen wird, kann man heute noch nicht sicher abschätzen; nach der wesentlich häufigeren Verwendung von „geliked“ gegenüber „geliket“ könnte es durchaus die Endung „-ed“ sein.

Beide Formen sind also „richtig“, wenn man so will.


Note in addition

Weitaus „richtiger“ im Sinn der deutschen Sprache wäre es allerdings, wenn man ein deutsches Wort fände. Man könnte z. B. das in der ursprünglichen Bedeutung identische deutsche Wort „mögen“ nehmen. Dann hätte man auch keine Schwierigkeiten mit der Grammatik, sondern würde einfach sagen:

„Ich habe Deinen Link von gestern gemocht.“

Das ist aber natürlich uncool, nicht im Sinne der Marketingstrategen, und es hat nicht die gleiche Bedeutung wie „liken“. Aber es entspricht der englischen Bedeutung von „to like“, die ja dort keinesfalls nur im Facebook-Kontext besteht.

Für die deutsche Lokalisierung sieht Facebook übrigens „Gefällt mir“ vor:

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Es gibt überhaupt keinen Grund, die Schreibweise der Vergangenheitsform aus dem Englischen zu übernehmen. Man nimmt die Grundform und passt sie den grammatischen Begebenheiten des Deutschen an. "Gelikt" ist die einzig richtige Form:

  • holen - geholt
  • machen - gemacht
  • streamen - gestreamt
  • twittern - getwittert
  • liken - gelikt
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Wenn jemand liket o. Ä. sagt, wird er mit ziemlicher Sicherheit die deutsche Konjugation im Kopf haben und nicht die aussprachegleiche englische. Deswegen ist es eigentlich ziemlich absurd, hier die Orthografie englischer Konjugationsformen (also z. B. liked) zu verwenden. Drei Beispiele, die dies verdeutlichen:

*Er liked den Link. (Er mag den Link.)

Der Sprecher möchte hiermit über die Gegenwart reden, liked ist aber eine Vergangenheitsform und wäre deswegen selbst im Englischen falsch.

*Wir haben abgelosed. (Wir haben verloren.)

Hier wird zwar über die Vergangenheit geredet, aber die vermeintliche Vergangenheitsform losed existiert im Englischen schlichtweg nicht. Beide Vergangenheitsformen von to lose sind lost. (abgelost ist zwar als deutsche Konjugation denkbar, wird dann aber nicht so ausgesprochen wie die englische Vergangenheitsform.)

*Er hat die upgeloadete Datei downgeloaded. (Er hat die hochgeladene Datei heruntergeladen.)

Im Deutschen sind d und t im Auslaut zwar in der Aussprache nicht unterscheidbar (wegen der Auslautverhärtung), werden in der Rechtschreibung aus gutem Grund unterschieden, nämlich um die Rechtschreibung konsistent zu gebeugten Varianten des Worts zu halten, in denen der Unterschied eine Rolle spielen kann: Beispielsweise werden Rat und Rad gleich ausgesprochen, die Genitive Rates und Rades aber eben nicht.

Da niemand (außerhalb gewisser Dialekte) upgeloadede sagt, muss upgeloadet konsequenterweise eben so geschrieben werden (und downgeloadet analog).

Kurzum: Auf Basis der Schreibweise geliked lässt sich keine konsistente Orthografie errichten.


Die offiziellen Rechtschreibregeln decken diesen Fall leider nicht ganz klar ab. Die relevanten Regeln sind:

§ 22 Als grundlegend im Sinne dieser orthografischen Regelung gelten die folgenden Laut-Buchstaben-Zuordnungen.

[…]

Laute – Buchstaben – Beispiele
[…]
[t] – t – tragen, Tür, fort, Optimum

 

§ 23 Die in großen Teilen des deutschen Sprachgebiets auftretende Verhärtung der Konsonanten [b], [d], [ց], [v] und [z] am Silbenende sowie vor anderen Konsonanten innerhalb der Silbe wird in der Schreibung nicht berücksichtigt.

E1: Bei vielen Wörtern kann die Schreibung aus der Aussprache erweiterter Formen oder verwandter Wörter abgeleitet werden, in denen der betreffende Konsonant am Silbenanfang steht, zum Beispiel:

Konsonant am Silbenende usw. – Konsonant am Silbenanfang
[…]
Rad, Radumfang – Rades, rädern (aber Rat – Rates)

 

§ 32 Über die bisher dargestellten Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch fremdsprachige Zuordnungen auf.

Regel 22 erfordert hier ein t am Wortende (geliket oder gelikt). Regel 23 rüttelt daran aus den oben angegebenen Gründen nicht: Gelikete wird mit [t] ausgesprochen.

Regel 32 könnte daran rütteln, da geliket klar ein Fremdwort ist. Andererseits entstammt das gesprochene [t] am Ende eben nicht dem Englischen, sondern dem Deutschen. Deshalb sehe ich keinen Grund, es als “fremdsprachige Zuordnung” zu behandeln und geliked als gültig anzusehen.


Offen ist hingegen meines Erachtens die Frage, ob geliket oder gelikt richtig ist. Man kann dem e in to like eine aussprachliche Relevanz zuweisen und den Standpunkt vertreten, dass es anzeigt, dass das Wort [laɪk] (leik) und nicht [lɪk] (lick) auszusprechen ist (vgl. strip/stripe, sit/site). Demnach wäre gelikt entstellend und man könnte das Wort genausogut komplett deutsch schreiben, also geleikt.

Andererseits ist die englische Rechtschreibung eh weit von Phonetizität entfernt und ein »stiller« Vokal an dieser Stelle ist im Deutschen äußerst ungewöhnlich.

Mir ist keine offizielle Regelung bekannt, die hier anwendbar wäre. Ich würde deshalb sowohl geliket als auch gelikt als zulässig einstufen (aber persönlich geliket bevorzugen).

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Richtig sind gelikt und geliked, nicht aber geliket.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in seiner Regelwerksänderung von 2024 zu dieser Frage geäußert. Formell gilt nun

§ 21 Bei Fremdwörtern aus dem Englischen werden Flexionsendungen in der Regel an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung angepasst. In einigen Fällen ist auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung zulässig.

Erläuternd ausgeführt wird:

(2) Verben aus dem Englischen erhalten die deutsche Flexionsendung:
surfen – surfte – gesurft, jobben – jobbte – gejobbt

und

E2 In zwei Fallgruppen ist im Partizip II auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung -ed zulässig.

(1) bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf ein stummes e endet:
getimt/getimed (zu to time), gelikt/geliked (zu to like), gefakt/gefaked (zu to fake)
(fette Hervorhebung nicht im Original)

Quelle: aktuelles Regelwerk (Achtung: große PDF) (Alle Zitate von Seite 44 des PDF-Dokuments) oder HTML

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  • "nicht aber geliket" - das kann ich der zitierten Regel ehrlich gesagt nicht entnehmen. Commented Aug 19 at 15:44
  • @O.R.Mapper hast Recht, hab jetzt das Regelwerk direkt statt der Berichterstattung zitiert, sollte klarer sein
    – David_h
    Commented Aug 19 at 15:53
  • Ah, das ist natürlich eindeutiger. Danke für die Klarstellung. Commented Aug 19 at 16:20
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    Es ist sehr lobenswert, dass du das pdf-Dokument verlinkt hast, und daraus wörtlich zitiert hast, aber es wäre hilfreich gewesen, wenn du auch angegeben hättest, wo in diesem umfangreichen Dokument diese Texte zu finden sind. Ich habe mir erlaubt, diese Informationen in deiner sonst sehr guten Antwort nachzutragen. (Gleichzeitig habe ich ein paar Formatierungen verbessert.) Commented Aug 19 at 16:38
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Die korrekte Konjugation ist...

gelikt

Dies wurde bereits in einer anderen Antwort gesagt, ich möchte dies hier aber nochmals mit ein paar Links bekräftigen.

So heißt es zum Beispiel auf Canoonet's blog:

Man nimmt die Grundform liken, schneidet die Endung en ab und hängt die regelmäßigen Verbendungen an:

liken
ich like, du likst, er likt
ich likte, du liktest, er likte
ich habe gelikt

Der Duden hat das Verb liken übrigens bereits aufgenommen, Hinweise auf die korrekte Konjugation finden sich dort aber bisher leider nicht.
Hier kann man aber zum Vergleich das ähnliche Verb faken zur Hilfe nehmen. Das Partizip, laut Duden, ist gefakt.

Überhaupt so ziemlich jede Quelle im Internet unterstützt die Schreibweise ohne E. Hier eine kleine Auswahl:


Abschließend muss natürlich erwähnt sein, dass die meistgewählte Form geliked ist und Google bei einer Suche nach gelikt sogar die falsche Schreibweise vorschlägt. Den Regeln entspricht dies aber nicht.

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Auf www.googlefight.com ist die Antwort klar: 30'200 zu 4950 für "geliked"

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