Anlässlich der Erstellung von Visitenkarten für einen kommunalen Betrieb kam hier die Frage auf, ob es Regeln für die Schreibung insbesondere ausländischer Telefonnummern gibt, die man zur Verteidigung einer brauchbaren Typographie gegenüber einer regelgläubigen Bürokratie anführen könnte.
Das Problem: Die Visitenkartenabteilung schlug vor:
+49(0)511 123-87654
Ich hingegeben finde das Fehlen des Spatiums vor der Klammernull störend und hielte es für normal und schön,
+49 (0)511 123-87654
zu schreiben.
Die Konsultation eines Regelwerks für geschäftlichen Schriftverkehr (Karl Wilhelm Henke: Die neue DIN 5008 verständlich erklärt und kommentiert. Winklers, 1. Auflage 2012) brachte leider nichts, denn der Fall der Klammernull taucht dort gar nicht auf. Man findet dort nur folgende Beispiele für wohlgesetzte Telefonnummern:
02921 2345328
06151 2525-120
+49 6151 3453-12
Andererseits ist die Klammernull so unüblich nicht. Gerade Leute, die sowohl mit in- wie mit ausländischen Geschäftspartnern zu tun haben, verwenden sie gerne, um einerseits die volle Nummer samt Landesvorwahl abgebildet zu haben, andererseits die inländischen Partner daran zu erinnern, beim Weglassen der Landesvorwahl dann eine Null für die Ortsnetzvorwahl vorzuwählen.
Hinweise auf gedruckte oder sonstwie offiziell aussehende Regelwerke würden dafür verwendet, eine möglicherweise widerspenstige Bürokratie auf den Tugendpfad guter Typographie zurückzuführen.
Nachtrag:
Es gibt für den fraglichen Betrieb ein Corporate-Design-Handbuch. Dieses äußert sich aber nicht explizit zu dieser Frage. Man kann zwar behaupten, die von mir präferierte Schreibung sei dort implizit empfohlen, da in einigen Beispielen in diesem Handbuch diese Schreibung (und keine andere) beiläufig verwendet wird. In realen Druck-Erzeugnissen dieses Betriebs finden sich jedoch auch Fälle von Spatienverzicht. Ich würde vermuten, dies beruht auf Nachlässigkeit. Das hilft also nicht weiter.