Gibt es Unterschiede zwischen den beiden Begriffen?
- kommissarischer Manager
- Interim-Manager
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Sign up to join this communityIch denke, dass die Antwort von IQV zwar schon recht gut ist, dass der wesentliche Unterschied aber nicht erfasst wird, insbesondere, weil der Unterschied zwischen zeitlich befristet und vorläufig nicht so klar ist – mir jedenfalls nicht.
Beide Begriffe haben gemeinsam, dass sie im Gegensatz zu eigentlich stehen. Sowohl der kommissarische als auch der Interim-Träger eines Amtes oder Titels sind nicht die vollgültigen, eigentlichen Amtsträger, sondern stehen unter irgendeinem Vorbehalt. Deswegen kann es sein, dass diese Begriffe in der Alltagssprache oft nicht differenziert werden.
Der Begriff kommissarisch ist aber ein Terminus technicus und hat in juristischen Kontexten eine klare Bedeutung, die kommissarisch von Interim- unterscheidet: Der Unterschied besteht darin, dass dieser Vorbehalt bei kommissarisch sich auf die Legitimationsgrundlage bezieht, während er sich bei Interim- auf die Endgültigkeit der Besetzung bezieht.
Zwei Beispiele, an denen die Abgrenzung deutlich wird:
kommissarisch: Wenn in einem Verein auf der Mitgliederversammlung kein neuer Vorstand gewählt werden kann, dann bleibt der alte Vorstand kommissarisch im Amt. Hier muss der Begriff kommissarisch gewählt werden, weil der Vereinsvorstand sein Amt nicht auf dem üblichen Legitimationsweg erhalten hat. (Der Vorstand muss hier, logisch gesehen, auch nicht unbedingt ein Interimsvorstand sein, weil es sein kann, dass der Vorstand gar nicht neu besetzt wird – wenn es beispielsweise keine Kandidaten oder Kandidatinnen gibt. Es ist also denkbar, dass ein kommissarischer Vorstand die volle Wahlperiode über im Amt ist.)
Interim-: Der Fußballtrainer, der vom Vorstand des Vereins vorerst eingesetzt wird, bis ein neuer Trainer gefunden wird, nachdem der vorherige Trainer plötzlich entlassen worden ist, ist definitiv ein Interimstrainer. Er ist keinesfalls ein kommissarischer Trainer, weil er auf dem üblichen Legitimationsweg berufen wurde (vom Vorstand eingesetzt).
Daraus lässt sich die folgende Merkhilfe ableiten: Da viele Legimitationsverfahren heute Wahlen vorsehen, steht kommissarisch häufig im Gegensatz zu gewählt, Interim- hingegen steht nicht im Gegensatz zu gewählt.
Die beiden Begriffe "kommissarisch" und "Interim" sind sehr ähnlich, unterscheiden sich in dem Kontext aber leicht.
Ein kommissarischer Manager übernimmt die Funktion vorläufig, beispielsweise weil der eigentliche Funktionsträger längere Zeit erkrankt ist oder kein geeigneter Nachfolger gefunden wird.
Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: commissarius = Beauftragter.
Ein Interim-Manager übernimmt eine Funktion zeitlich befristet, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, beispielsweise um ein Projekt umzusetzen oder um einen Unternehmensteil zu sanieren.
Dieser Begriff kommt ebenfalls aus dem Lateinischen, nämlich ad interim = unterdessen, einstweilen.
Das ist allerdings ein sehr subtiler Unterschied und die Grenzen verschwimmen oft. So wird der Begriff "Interim-Manager" auch oft im Sinne des "kommissarischen Mangers" verwendet, wenn eine längere Vakanz zu überbrücken ist.
Oft wird die Nutzung des Begriffs wahrscheinlich durch persönliche Vorlieben, Stil oder Tradition bestimmt. So ist die "kommissarische Leitung" regelmäßig in Behörden zu finden.