Es ist schwierig, nach so langer Zeit noch Informationen zur Rechtschreibung vor 1996 zu finden. Zumal ja gerade solche Stolperfallen (wann "Folgenden" groß oder klein geschrieben wird) durch die Reform bereinigt und vereinheitlicht werden sollten. Was ich für die Unterscheidung bis 1996 gefunden habe, ist:
Ein Beispiel für die Großschreibung im Sinne von "in den folgenden Ausführungen" ist:
Wenn ein Lehrer darauf hinweist, dass er in der Unterrichtsstunde noch bestimmte Dinge ansprechen oder vermitteln wird, sagt er: "Das werden wir uns im Folgenden noch genauer anschauen."
Ein Beispiel für die Kleinschreibung im Sinne von "weiter unten" ist/war beispielsweise ein typischer Vertragstext:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten ...
Aber wie gesagt, man sieht, dass die Unterscheidung sehr diffizil war und deshalb war die Vereinheitlichung bei der Reform durchaus angebracht.