Grundsätzlich werden zusammengesetzte Wörter (Komposita), die keine Eigennamen
als Bestandteile enthalten, ohne Bindestrich zusammengeschrieben.
Allerdings kann gemäß § 45 des amtlichen Regelwerks zur deutschen Rechtschreibung in einigen Fällen ein Bindestrich gesetzt werden:
1. Hervorhebung einzelner Bestandteile
Zur Hervorhebung einzelner Bestandteile des Kompositums kann ein Bindestrich gesetzt werden.
die Ist-Stärke
die Soll-Stärke
(In einigen Ausnahmefällen ist die Schreibung mit Bindestrich fest geworden.)
2. Unübersichtliche Komposita
Ein Bindestrich kann gesetzt werden, wo sich bei sinngemäßer Auflösung eines unübersichtlichen Kompositums die Hauptfuge ergibt.
Arbeiter-Unfallversicherungsgesetz
Gemeindegrundsteuer-Veranlagung
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(Bei der alten Rechtschreibung wurde ein Bindestrich nur in unübersichtlichen Zusammensetzungen aus mehr als drei Wortgliedern gesetzt. Bei der neuen Rechtschreibung darf diese Regel auch bei Komposita aus weniger als vier Gliedern angewendet werden.)
3. Vermeidung von Missverständnissen
Ein Bindestrich kann entsprechend der Bedeutung des Kompositums zwischen Zweit- und Erstglied gesetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Druckerzeugnis
Druck-Erzeugnis
Drucker-Zeugnis
4. Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben
Beim Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben in substantivischen Komposita kann ein Bindestrich gesetzt werden.
Kaffeeersatz
Kaffee-Ersatz
Schifffahrt
Schiff-Fahrt
(Bei zusammengesetzten Adjektiven und Partizipien schreibt man üblicherweise ohne Bindestrich.)