Im Grunde ist "gemäß" eine ganz normale, wenn auch seltene Präposition. Das heißt, ihre Nomen tragen den Artikel, wenn sie ihn auch anderswo tragen wúrden, und umgekehrt.
Allerdings tritt sie besonders häufig im juristischen Kontext auf: "gemäß Paragraph 113 des StGB", "gemäß Verordnung vom 21.5.1973", etc. In diesen Konstruktionen sind die Nomen oft juristische Regelwerke, die auch sonst keine Artikel tragen: "Artikel 1 der Verfassung sagt ausdrücklich..." Daher hat sich eine Assoziation zwischen dem "gemäß" und dem Fortfall des Artikels entwickelt, so daß nun auch andere Nomen im juristischen Kontext häufiger den Artikel verlieren, als sie es vielleicht sonst täten: "gemäß Aussage von...".
(Solche Entwicklungen, die von einzelnen besonders häufigen Verwendungen auf das gesamte Verhalten eines Lexems übergreifen, sind von der kognitiven Linguistik vielfach beschrieben worden, siehe z.B. Joan Bybee: Language Change.)