Im täglichen Sprachgebrauch kenne ich das Wort "Nutznießer", mit dem eine Person umschrieben wird, die einen Nutzen oder einen Vorteil aus einem Vorgang zieht.
Ich fasse einen Entschluss: Im kommenden Jahr will ich endlich ethisch korrekt leben, kein Klimakiller mehr sein und kein Nutznießer billiger Arbeitskräfte. Die Zeit
Nun gibt es aber eine ganze Reihe von ähnlichen Wörtern, bei welchen mir Verwendung und damit womöglich unterschiedliche Bedeutung nicht so klar sind:
- "Nießnutzer" und "Nießnutz"
- "Nutznießer" und "Nutznießung" bzw. "das Nutznießen"
- "in den Genuss kommen"
Je mehr ich über diese Wörter nachdenke, desto mehr bin ich verwirrt. Gibt es überhaupt einen Unterschied in der Bedeutung? Wann kann ich welchen Begriff (nicht) verwenden?
Nachdem die Verwendung von "Nießbraucher/Nießnutzer" (juristisch) und "Nutznießer" (allgemein) beantwortet sind, stellt sich mir immer noch die Frage, inwieweit "in den Genuss kommen" oder "Nutznießer sein" synonym sind oder doch mit einer etwas unterschiedlichen Bedeutung verwendet werden. Stimmt mein subjektiver Eindruck, dass mit Nutznießer eine negative Bedeutung im Sinne von "Schmarotzer" mitschwingt? Ist das bei "Genuss" auch so?
Auch die Frage, wie die Substantive "der Nießnutz", "die Nutznießung" und "das Nutznießen" eingesetzt werden, bleibt noch unbeantwortet.
Beispiel:
- Mit der neuen Kindertagesstätte kommen berufstätige Eltern in den Genuss einer umfassenden Betreuung ihrer Kinder.
- Kinder berufstätiger Eltern sind Nutznießer der umfassenden Betreuung in der neuen Kindertagesstätte.
- Nießnutzer der umfassenden Betreuung ihrer Kinder in der neuen Kindertagesstätte sind berufstätige Eltern.
Anmerkung: Wie aus den Kommentaren zu entnehmen, ist der Begriff "Nießbrauch" wohl ausschließlich dem juristischen Fachgebrauch vorbehalten. Allerdings wäre es schon auch interessant, ob es irgendwann früher eine Verwendung außerhalb der Fachsprache gab.