Nomen mit der Endung -s im Genitiv Singular haben die Tendenz, durch ein kongruierendes Adjektiv oder Artikelwort begleitet werden zu müssen. Der Sprachwissenschaftler Peter Gallmann, der dieses Feld seit mehr als zwei Jahrzehnten beackert, spricht von der Genitivregel (siehe z.B. dieses Vorlesungsskript). Sein Standardbeispiel ist:
*Der Konsum Wassers nimmt ständig zu.
Der Konsum frischen Wassers nimmt ständig zu.
Der Konsum von (frischem) Wasser nimmt ständig zu.
Man beachte, daß es sich dabei nur um eine Tendenz handelt. Mit genitivregierenden Präpositionen findet man noch oft Beispiele mit unbegleiteten Genitiven:
wegen Betrugs, trotz Kursverfalls, kraft Gesetzes, zwecks Verkaufs
Als Ersatz treten endungslose Formen auf:
wegen Betrug, trotz Kursverfall, kraft Gesetz, zwecks Verkauf
Daher ist sowohl infolge Verbot als auch infolge Verbots möglich. Tritt der bestimmte Artikel hinzu, darf die Endung aber nicht fehlen: infolge des Verbots.
Die Tendenz zur Verwendung endungsloser Formen ist besonders stark, wenn ein als Artikel verwendeter Eigenname vorangeht, wie im Beispiel infolge Chinas Verbot oder hier:
wegen Betrugs
wegen Julias Betrug
??wegen Julias Betrugs
Ein Grund dafür ist mir nicht bekannt. Eine naheliegende Vermutung wäre, daß die Doppelung der Endung -s gemieden wird. Dazu passen vielleicht auch die folgenden, von Präskriptivisten kritisierten Ersetzungen:
Anfang diesen Jahres (anstelle: dieses Jahres)
Feind jeden Unfugs (anstelle: jedes Unfugs)
Ich habe zunächst einmal neutral von endungslosen Formen gesprochen. Da viele genitivregierende Präpositionen auch den Dativ erlauben, könnte man annehmen, daß es sich bei den endungslosen Formen in diesem Kontext um Dative handelt:
wegen Chinas (neuem) Verbot