Beim Meditieren über diese Frage ist mir eingefallen, dass ich welcher u. Ä. manchmal als Relativpronomen nutze, um zu betonen, dass der Relativsatz explikativ ist. Ein Beispiel:
A) Derjenige Verdächtige, der vorbestraft ist, ist schuldig.
B) Der Verdächtige (der vorbestraft ist) ist schuldig.
C) Der Verdächtige, der vorbestraft ist, ist schuldig.
D) Der Verdächtige, welcher vorbestraft ist, ist schuldig.
A ist unmissverständlich: In einer Gruppe von Verdächtigen gibt es einen Schuldigen, der sich durch eine Vorstrafe abgrenzen lässt (restriktiver Relativsatz). B ist ebenfalls eindeutig: Der Verdächtige ist schuldig und ergänzend wird mitgeteilt, dass er vorbestraft ist (explikativer Relativsatz). Variante C ist mehrdeutig, wobei es vom Kontext abhängt, ob eine restriktive oder explikative Interpretation wahrscheinlicher ist.
Nun aber zur eigentlichen Frage: Wenn ich einen explikativen Relativsatz schreiben möchte, die Gefahr der Mehrdeutigkeit besteht und Option B aus irgendeinem Grund ausscheidet, würde ich Variante D nutzen, um die Explikativität zu betonen. Umgekehrt würde ich bei Variante D eher zu einer explikativen Lesart neigen als bei Variante C. Habe nur ich diese Tendenz oder zeichnet sich hier eine ansetzende Sprachentwicklung ab, die eventuell schon dokumentiert wurde?
Der Verdächtige, der/welcher **übrigens** vorbestraft ist, ist schuldig
(explikativ); und für die restriktive Variante behilft man sich mit einer Umstellung:Schuldig ist der Verdächtige, der/welcher vorbestraft ist.