Es ist eine traditionelle Eigenschaft des Amtsdeutschen - anscheinend vor allem in Deutschland - (z. B. in Gesetzen und Verordnungen), dass dort i. A. auf das Fugen-s verzichtet wird. Warum? Keine Ahnung.
In der Präambel zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kommt auf jeden Fall verfassungsgebend vor, was den Petitionsausschuß einige Jahre lang beschäftigt hat und fast zu einer Verfassungsänderung (zur Tilgung dieses "s") geführt hätte. Inzwischen hat man sich anscheinend auf "kann man so lassen" geeinigt.
Zu deiner speziellen Frage: Nein, in diesem speziellen Fall (und in den meisten anderen Fällen, wo ein Fugen-s im Amts- und Behördendeutsch weggelassen wird), besteht keinerlei Bedeutungsunterschied zwischen den beiden Versionen. Rechtssprechung und Rechtsprechung meint dasselbe.
Es gibt allerdings eine geringe Anzahl von eher nationalen Unterschieden im Deutschen, wo tatsächlich ein Fugen-s einen Bedeutungsunterschied herstellen kann - das hat allerdings mehr Ursache in der traditionellen nationalen Begriffsdefinition als in der Sprache selbst:
Der Zugführer bei der Eisenbahn ist sowohl im "deutschen" Deutsch als auch in Österreich die Person, die an Bord die Verantwortung für einen Eisenbahnzug von A nach B trägt. In Deutschland kann ein Zugführer auch einen Zug (eine Einheit) von Soldaten bei der Bundeswehr führen - Im österreichischen Bundesheer is das ein Zugsführer - da ist das tatsächlich ein Dienstgrad (und er darf verwirrenderweise tatsächlich keinen Zug, sondern höchstens eine Gruppe führen...).
Andrerseits ist - um beim Zug zu bleiben - ein deutscher Schnellzugwagen genau dasselbe wie ein schweizer Schnellzugswagen.