Ich befürchte, da ist dem Schreiber des Verfassungsgerichts ein - durchaus gängiger - Fehler unterlaufen - Ich kann keine Begründung für einen Dativ finden, beim besten Willen nicht - und @tohuwawohus Begründung, "wenn du nix besseres weißt, nimm Dativ" finde ich nicht sehr überzeugend.
Man könnte das "tragende Konstitutionsprinzip"
als Adjunkt zu "Menschenwürde" betrachten, was logisch wäre (sie ist
ein Konstitutionsprinzip"), was Genitiv erfordern würde, was aber eher ungewöhnlich (aber durchaus richtig, nur nicht gebräuchlich) wäre,
als Adjunkt zu "Basis", was zwar grammatikalisch, schlecht aber
semantisch zu begründen wäre - "eine Basis" ist kein
Konstitutionsprinzip (außerdem würde das auf Nominativ herauslaufen) -
als Adjunkt zu "Leben" (was auch ein Konstitutionsprinzip,
zumindestens das Recht darauf, wäre) - das würde ebenfalls nach Nominativ rufen.
... als tragenden Konstitutionsprinzips ...
würde Kongruenz mit "Menschenwürde" herstellen, wäre als Genitiv vollkommen richtig, aber eher (zumindestensungebräuchlich.
... als tragendes Konstitutionsprinzip ...
würde Kongruenz mit dem Prädikativ insgesamt herstellen und damit den Nominativ verwenden.
Für den Dativ gibt es leider überhaupt keine Begründung (außer, dass es so oft falsch gemacht wird, dass es schon fast standardsprachlich geworden ist).
Ich empfehle die Lektüre diesen Artikels als vertiefendes Material, Leo kennt zumindestend das Problem mit dem falschen Dativ.