In der alten Rechtschreibung bildete die Buchstabenkombination st eine Ausnahme bei der Silbentrennung, da sie nicht getrennt wurde, auch wenn es im Widerspruch zu den sonstigen Trennregeln stand. Man trennte z. B. Knos-pen, Kon-ten, hor-ten, aber ko-sten. Einzige Ausnahme waren Wortfugen (Diens-tag).
Die entsprechende Regel für gebrochene Schriften war schlicht »Trenne nie ſt« (da st immer und nur an Wortfugen auftrat).
Als Begründung für diese Regel wird meistens in etwa Folgendes genannt: ſt bildete im Fraktursatz eine sogenannte Zwangsligatur, die z. B. auch beim Sperren der Buchstaben zusammenblieb und teilweise wie ein eigener Buchstabe behandelt wurde (wie z. B. auch das ß, dessen Ursprünge auch in einer Ligatur liegen). Das ist zwar so weit richtig, aber nun gehörte neben ſt, ch und ck eben auch tz zu den Zwangsligaturen, und dieses wurde getrennt (z. B. Kat-ze) – und das obwohl es sowohl aussprachetechnisch als auch typografisch viel eher Eigenschaften eines Buchstabens aufwies. Das alleine konnte es also nicht gewesen sein. (Analog, nur etwas komplizierter auch für ck.)
Gibt es irgendeine Erklärung dafür, warum ſt nicht getrennt wurde, tz aber schon?