In der amtlichen Regelung (zu finden auf canoonet) heißt es erst einmal:
§ 54 Das erste Wort eines Ganzsatzes schreibt man groß.
Danach kommen einige Hinweise, dazu gehört: Nach einem Doppelpunkt schreibt man groß.
Außerdem heißt es dort: "Das erste Wort der wörtlichen Rede schreibt man groß."
Ein Satz innerhalb von Parenthesen (das hier ist einer) gilt nicht als eigenständiger Satz und ist kleinzuschreiben.
5) Gliederungsangaben wie Ziffern, Paragrafen, Buchstaben gehören nicht zum nachfolgenden Ganzsatz; entsprechend schreibt man das folgende Wort groß.
… und letztlich noch: Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines Ganzsatzes
gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des folgenden Wortes unverändert.
Die Beispiele, um die es dir hier geht, sind weniger Zitate (die fallen ja im Grunde unter wörtliche Rede und sind somit großzuschreiben), sondern vielmehr nur durch "Anführungszeichen" oder kursive Schrift hervorgehobene Begriffe (oder manchmal auch ganze Sätze).
Diese werden in der Regelung nicht erwähnt. Und wie ich gelernt habe, fällt alles, was nicht separat erwähnt wird unter die allgemeine Regel: folglich Großschreibung.
Vergleichbar ist auch die Fragestellung, ob Markennamen – welche außerhalb des Textflusses kleinzuschreiben sind – am Satzanfang großgeschrieben werden sollten. Dies wurde im Blog von canoonet diskutiert und das Fazit ist, dass es definitiv sinnvoll ist, aber aufgrund fehlender offizieller Vorschrift nicht zwingend sei.
Dies anwendend auf das Problem hier: Schreibe groß und toleriere Kleinschreibung.