Richtig sind gelikt und geliked, nicht aber geliket.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in seiner Regelwerksänderung von 2024 zu dieser Frage geäußert. Formell gilt nun
§ 21 Bei Fremdwörtern aus dem Englischen werden Flexionsendungen in der Regel an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung angepasst. In einigen Fällen ist auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung zulässig.
Erläuternd ausgeführt wird:
(2) Verben aus dem Englischen erhalten die deutsche Flexionsendung:
surfen – surfte – gesurft, jobben – jobbte – gejobbt
und
E2 In zwei Fallgruppen ist im Partizip II auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung -ed zulässig.
(1) bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf ein stummes e endet:
getimt/getimed (zu to time), gelikt/geliked (zu to like), gefakt/gefaked (zu to fake)
(fette Hervorhebung nicht im Original)
Quelle: aktuelles Regelwerk (Achtung: große PDF) (Alle Zitate von Seite 44 des PDF-Dokuments) oder HTML