Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz, der sich an folgender Aussage Jans (gekürzt) orientiert: > Die Kleinschreibung wird vom Schulgesetz verwendet. In Deutschland sind die Bundesländer diejenigen, die das Recht haben, zu entscheiden, was "korrekte Rechtschreibung" ist. Meines Wissens hat der Rechtschreibrat von den Ländern die Aufgabe bekommen, Vorschläge zu machen, die dann aber von den Bundesländern genehmigt werden müssen aber auch abgelehnt werden können. (Dadurch kam es bereits vor, dass nicht in allen Bundesländern dieselbe Rechtschreibung galt: Schleswig-Holstein 1998-1999.) Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Schreibweise eines Begriffs, die von den Bundesländern in offiziellen Dokumenten verwendet wird, prinzipiell als korrekt anzusehen ist. Der Begriff "allgemeine Hochschulreife" wird offensichtlich in den Dokumenten der meisten Bundesländer mit einem kleinen "a" geschrieben. Was Rechtschreibregeln angeht: Es gibt auch Begriffe, bei denen die korrekte Schreibweise eine Ausnahme von den gültigen Rechtschreibregeln darstellt. (In der alten Rechtschreibung z.B. "Stengel" und "radfahren".) Daher kann man bei feststehenden Begriffen nicht unbedingt mit Rechtschreibregeln argumentieren.