Schon vor der letzten Rechtschreibreform war das lange s nur noch im Fraktursatz vorgesehen (siehe Deutsche Rechtschreibung im 19. Jahrhundert).
Die allermeisten Fälle lassen sich mit den folgenden Regeln abdecken:
- Das runde s steht am Ende sinntragender Einheiten von Wortbestandteilen, wie Wörtern oder Vorsilben, sofern sie nicht verbunden mit dem nachfolgenden Wortbestandteil gesprochen werden (wie z. B. in Leſung).
- Das runde s steht zudem im Silbenauslaut, wenn es weder Bestandteil eines Polygraphen (z. B. ſch oder ſſ) ist noch der folgende Buchstabe p, t oder z ist.
- In allen anderen Fällen steht das lange s.
- Auslassung eines tonlosen e haben keine Auswirkung auf die s-Schreibung (z. B. in unſre = unſere).
In ein paar Fällen ist es jedoch nötig, die genaue Etymologie des Wortes o. Ä. zu kennen, um über die s-Schreibung zu entscheiden, wie z. B. bei Aſbeſt (von α-σβεστος).
Ausführliche Beispiele finden sich unter anderem im Wikipedia-Artikel „Langes s“ oder bei Typographie.info.