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In den offiziellen Regeln werden Infinitive nicht danach unterschieden, ob sie »angekündigt« sind oder nicht, sondern von was für einem Wort sie abhängen – und nur im seltenen Fall, dass ein Infinitiv Subjekt des Satzes ist, hängt er nicht von einem anderen Wort ab. Hängt nun ein (erweiterter) Infinitiv von einem Substantiv, Verweiswort, Korrelat oder um, ohne, statt usw. ab, ist das Komma obligatorisch (§ 75). In allen anderen Fällen, d. h. z. B. bei Abhängigkeit von einem Verb, Adjektiv oder Adverb ist das Komma optional (§ 75, E2). Verben werden nicht explizit erwäht, da das obligatorische Komma die Ausnahme ist, und eben nur auf die Ausnahme- und nicht auf die Normalfälle eingegangen wird.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

In den offiziellen Regeln werden Infinitive nicht danach unterschieden, ob sie »angekündigt« sind oder nicht, sondern von was für einem Wort sie abhängen – und nur im seltenen Fall, dass ein Infinitiv Subjekt des Satzes ist, hängt er nicht von einem anderen Wort ab. Hängt nun ein (erweiterter) Infinitiv von einem Substantiv, Verweiswort, Korrelat oder um, ohne, statt usw. ab, ist das Komma obligatorisch (§ 75). In allen anderen Fällen, d. h. z. B. bei Abhängigkeit von einem Verb, Adjektiv oder Adverb ist das Komma optional (§ 75, E2). Verben werden nicht explizit erwäht, da das obligatorische Komma die Ausnahme ist, und eben nur auf die Ausnahme- und nicht auf die Normalfälle eingegangen wird.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

In den offiziellen Regeln werden Infinitive nicht danach unterschieden, ob sie »angekündigt« sind, sondern von was für einem Wort sie abhängen – und nur im seltenen Fall, dass ein Infinitiv Subjekt des Satzes ist, hängt er nicht von einem anderen Wort ab. Hängt nun ein (erweiterter) Infinitiv von einem Substantiv, Verweiswort, Korrelat oder um, ohne, statt usw. ab, ist das Komma obligatorisch (§ 75). In allen anderen Fällen, d. h. z. B. bei Abhängigkeit von einem Verb, Adjektiv oder Adverb ist das Komma optional (§ 75, E2). Verben werden nicht explizit erwäht, da das obligatorische Komma die Ausnahme ist, und eben nur auf die Ausnahme- und nicht auf die Normalfälle eingegangen wird.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

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Der Begriff »angekündigter Infinitiv« taucht inIn den offiziellen Regeln werden Infinitive nicht auf. Es gibtdanach unterschieden, ob sie »angekündigt« sind oder nicht, sondern von was für einem Wort sie abhängen – und nur »Infinitiveim seltenen Fall, diedass ein Infinitiv Subjekt des Satzes ist, hängt er nicht von einem Verweiswort oder Korrelat abhängen«anderen Wort ab. Und so kann man letztlich ein klares Kriterium für die Kommasetzung finden: Hängt nun ein (nicht einfachererweiterter) Infinitiv von einem Substantiv, Verweiswort, Korrelat oder Substantiv ab (oder ist mit ohneum, ohne, statt usw. eingeleitet)ab, ist das Komma obligatorisch (§ 75). Hängt der InfinitivIn allen anderen Fällen, d. h. z. B. bei Abhängigkeit von einem Verb oder, Adjektiv ab (oderoder Adverb ist das Subjekt des SatzesKomma optional (§ 75, E2). Verben werden nicht explizit erwäht, istda das obligatorische Komma optionaldie Ausnahme ist, und eben nur auf die Ausnahme- und nicht auf die Normalfälle eingegangen wird.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

Der Begriff »angekündigter Infinitiv« taucht in den offiziellen Regeln nicht auf. Es gibt nur »Infinitive, die von einem Verweiswort oder Korrelat abhängen«. Und so kann man letztlich ein klares Kriterium für die Kommasetzung finden: Hängt ein (nicht einfacher) Infinitiv von einem Verweiswort, Korrelat oder Substantiv ab (oder ist mit ohne, statt usw. eingeleitet), ist das Komma obligatorisch. Hängt der Infinitiv von einem Verb oder Adjektiv ab (oder ist das Subjekt des Satzes), ist das Komma optional.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

In den offiziellen Regeln werden Infinitive nicht danach unterschieden, ob sie »angekündigt« sind oder nicht, sondern von was für einem Wort sie abhängen – und nur im seltenen Fall, dass ein Infinitiv Subjekt des Satzes ist, hängt er nicht von einem anderen Wort ab. Hängt nun ein (erweiterter) Infinitiv von einem Substantiv, Verweiswort, Korrelat oder um, ohne, statt usw. ab, ist das Komma obligatorisch (§ 75). In allen anderen Fällen, d. h. z. B. bei Abhängigkeit von einem Verb, Adjektiv oder Adverb ist das Komma optional (§ 75, E2). Verben werden nicht explizit erwäht, da das obligatorische Komma die Ausnahme ist, und eben nur auf die Ausnahme- und nicht auf die Normalfälle eingegangen wird.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

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Der Begriff »angekündigter Infinitiv« taucht in den offiziellen Regeln nicht auf. Es gibt nur »Infinitive, die von einem Verweiswort oder Korrelat abhängen«. Und so kann man letztlich ein klares Kriterium für die Kommasetzung finden: Hängt ein (nicht einfacher) Infinitiv von einem Verweiswort, Korrelat oder Substantiv ab (oder ist mit ohne, statt usw. eingeleitet), ist das Komma fakultativobligatorisch. Hängt der Infinitiv von einem Verb oder Adjektiv ab (oder ist das Subjekt des Satzes), ist das Komma optional.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

Der Begriff »angekündigter Infinitiv« taucht in den offiziellen Regeln nicht auf. Es gibt nur »Infinitive, die von einem Verweiswort oder Korrelat abhängen«. Und so kann man letztlich ein klares Kriterium für die Kommasetzung finden: Hängt ein (nicht einfacher) Infinitiv von einem Verweiswort, Korrelat oder Substantiv ab (oder ist mit ohne, statt usw. eingeleitet), ist das Komma fakultativ. Hängt der Infinitiv von einem Verb oder Adjektiv ab (oder ist das Subjekt des Satzes), ist das Komma optional.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

Der Begriff »angekündigter Infinitiv« taucht in den offiziellen Regeln nicht auf. Es gibt nur »Infinitive, die von einem Verweiswort oder Korrelat abhängen«. Und so kann man letztlich ein klares Kriterium für die Kommasetzung finden: Hängt ein (nicht einfacher) Infinitiv von einem Verweiswort, Korrelat oder Substantiv ab (oder ist mit ohne, statt usw. eingeleitet), ist das Komma obligatorisch. Hängt der Infinitiv von einem Verb oder Adjektiv ab (oder ist das Subjekt des Satzes), ist das Komma optional.

Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.

Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:

Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.

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