In den offiziellen Regeln werden Infinitive nicht danach unterschieden, ob sie »angekündigt« sind oder nicht, sondern von was für einem Wort sie abhängen – und nur im seltenen Fall, dass ein Infinitiv Subjekt des Satzes ist, hängt er nicht von einem anderen Wort ab. Hängt nun ein (erweiterter) Infinitiv von einem Substantiv, Verweiswort, Korrelat oder um, ohne, statt usw. ab, ist das Komma obligatorisch (§ 75). In allen anderen Fällen, d. h. z. B. bei Abhängigkeit von einem Verb, Adjektiv oder Adverb ist das Komma optional (§ 75, E2). Verben werden nicht explizit erwäht, da das obligatorische Komma die Ausnahme ist, und eben nur auf die Ausnahme- und nicht auf die Normalfälle eingegangen wird.
Oder mit anderen Worten: Verben können nicht hinweisen.
Zu § 78 (3) gibt es noch folgendes Beispiel, das dem Satz aus der Frage nicht unähnlich ist:
Er beabsichtigte(,) nach seiner Ausbildung ein Studium aufzunehmen.