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Martin Rosenau
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Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz, der sich an folgender Aussage Jans (gekürzt) orientiert:

Die Kleinschreibung wird vom Schulgesetz verwendet.

In Deutschland sind die Bundesländer diejenigen, die das Recht haben, zu entscheiden, was "korrekte Rechtschreibung" ist. Sobald ein Bundesland eine Schreibweise für einen Begriff festgelegt hat, ist diese Schreibweise somit per Definition richtig.

In Bayern ist somitMeines Wissens hat der Rechtschreibrat von den Ländern die Schreibweise "allgemeine Hochschulreife"Aufgabe bekommen, Vorschläge zu machen, die dann aber von den Bundesländern genehmigt werden müssen aber auch abgelehnt werden können. (klein geschrieben) die richtige SchreibweiseDadurch kam es bereits vor, da diese Schreibweise im Gesetz so verwendet wird.

Nebenbemerkungdass nicht in allen Bundesländern dieselbe Rechtschreibung galt: Schleswig-Holstein 1998-1999.)

Theoretisch kannAus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die korrekte Schreibweise eines Begriffs sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Das wurde ganz besonders im Zeitraum von 1998 bis 1999 deutlich, alsdie von den Bundesländern in Schleswig-Holstein für elf Monate eine andere Rechtschreibungoffiziellen Dokumenten verwendet wird, prinzipiell als im Rest Deutschlands galtkorrekt anzusehen ist.

Der Begriff "allgemeine Hochschulreife" scheint jedochwird offensichtlich in allen Bundesländern kleinden Dokumenten der meisten Bundesländer mit einem kleinen "a" geschrieben zu werden.

Was Rechtschreibregeln angeht:

Es gibt auch Begriffe, bei denen die korrekte Schreibweise eine Ausnahme von den gültigen Rechtschreibregeln darstellt. (In der alten Rechtschreibung z.B. "Stengel" und "radfahren".) Daher kann man bei feststehenden Begriffen nicht unbedingt mit Rechtschreibregeln argumentieren.

Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz, der sich an folgender Aussage Jans (gekürzt) orientiert:

Die Kleinschreibung wird vom Schulgesetz verwendet.

In Deutschland sind die Bundesländer diejenigen, die entscheiden, was "korrekte Rechtschreibung" ist. Sobald ein Bundesland eine Schreibweise für einen Begriff festgelegt hat, ist diese Schreibweise somit per Definition richtig.

In Bayern ist somit die Schreibweise "allgemeine Hochschulreife" (klein geschrieben) die richtige Schreibweise, da diese Schreibweise im Gesetz so verwendet wird.

Nebenbemerkung:

Theoretisch kann die korrekte Schreibweise eines Begriffs sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Das wurde ganz besonders im Zeitraum von 1998 bis 1999 deutlich, als in Schleswig-Holstein für elf Monate eine andere Rechtschreibung als im Rest Deutschlands galt.

Der Begriff "allgemeine Hochschulreife" scheint jedoch in allen Bundesländern klein geschrieben zu werden.

Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz, der sich an folgender Aussage Jans (gekürzt) orientiert:

Die Kleinschreibung wird vom Schulgesetz verwendet.

In Deutschland sind die Bundesländer diejenigen, die das Recht haben, zu entscheiden, was "korrekte Rechtschreibung" ist.

Meines Wissens hat der Rechtschreibrat von den Ländern die Aufgabe bekommen, Vorschläge zu machen, die dann aber von den Bundesländern genehmigt werden müssen aber auch abgelehnt werden können. (Dadurch kam es bereits vor, dass nicht in allen Bundesländern dieselbe Rechtschreibung galt: Schleswig-Holstein 1998-1999.)

Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Schreibweise eines Begriffs, die von den Bundesländern in offiziellen Dokumenten verwendet wird, prinzipiell als korrekt anzusehen ist.

Der Begriff "allgemeine Hochschulreife" wird offensichtlich in den Dokumenten der meisten Bundesländer mit einem kleinen "a" geschrieben.

Was Rechtschreibregeln angeht:

Es gibt auch Begriffe, bei denen die korrekte Schreibweise eine Ausnahme von den gültigen Rechtschreibregeln darstellt. (In der alten Rechtschreibung z.B. "Stengel" und "radfahren".) Daher kann man bei feststehenden Begriffen nicht unbedingt mit Rechtschreibregeln argumentieren.

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Martin Rosenau
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Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz:

1998 wurde gerichtlich geklärt, dass die Bundesländer diejenigen sind, die bestimmen dürfen, welche Rechtschreibregeln für Behörden als "richtig" zu gelten haben.

Vor diesem Hintergrund ist der folgende Satzsich an folgender Aussage Jans (hier gekürzt und verändertgekürzt) aus Jans Antwort meiner Meinung nach zielführendorientiert:

Die Kleinschreibung wird vom Gesetz eines BundeslandesSchulgesetz verwendet.

DaIn Deutschland sind die Länder zu bestimmen haben, welche Rechtschreibregeln (und Ausnahmen von den Regeln!) geltenBundesländer diejenigen, muss meiner Ansicht nach bei derartigen Begriffen die Rechtschreibung verwendet werdenentscheiden, die vom entsprechendenwas "korrekte Rechtschreibung" ist. Sobald ein Bundesland in offiziellen Texten verwendet wirdeine Schreibweise für einen Begriff festgelegt hat, ist diese Schreibweise somit per Definition richtig.

In Bayern alsoist somit die Schreibweise "allgemeine Hochschulreife", klein (klein geschrieben) die richtige Schreibweise, da diese Schreibweise im Gesetz so verwendet wird.

VonNebenbemerkung:

Theoretisch kann die korrekte Schreibweise eines Begriffs sich von Bundesland zu Bundesland können jedoch auch unterschiedliche Rechtschreibregeln gelten. (vglunterscheiden. Volksabstimmung

Das wurde ganz besonders im Zeitraum von 1998 bis 1999 deutlich, als in Schleswig-Holstein) für elf Monate eine andere Rechtschreibung als im Rest Deutschlands galt.

Sollte "AllgemeineDer Begriff "allgemeine Hochschulreife" im Gesetz eines anderen Bundeslandes großscheint jedoch in allen Bundesländern klein geschrieben werden, so bedeutet das, dass sich die korrekte Schreibweise dieses Begriffs von Bundesland zu Bundesland unterscheidetwerden.

Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz:

1998 wurde gerichtlich geklärt, dass die Bundesländer diejenigen sind, die bestimmen dürfen, welche Rechtschreibregeln für Behörden als "richtig" zu gelten haben.

Vor diesem Hintergrund ist der folgende Satz (hier gekürzt und verändert) aus Jans Antwort meiner Meinung nach zielführend:

Die Kleinschreibung wird vom Gesetz eines Bundeslandes verwendet.

Da die Länder zu bestimmen haben, welche Rechtschreibregeln (und Ausnahmen von den Regeln!) gelten, muss meiner Ansicht nach bei derartigen Begriffen die Rechtschreibung verwendet werden, die vom entsprechenden Bundesland in offiziellen Texten verwendet wird.

In Bayern also "allgemeine Hochschulreife", klein geschrieben.

Von Bundesland zu Bundesland können jedoch auch unterschiedliche Rechtschreibregeln gelten. (vgl. Volksabstimmung 1998 in Schleswig-Holstein)

Sollte "Allgemeine Hochschulreife" im Gesetz eines anderen Bundeslandes groß geschrieben werden, so bedeutet das, dass sich die korrekte Schreibweise dieses Begriffs von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.

Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz, der sich an folgender Aussage Jans (gekürzt) orientiert:

Die Kleinschreibung wird vom Schulgesetz verwendet.

In Deutschland sind die Bundesländer diejenigen, die entscheiden, was "korrekte Rechtschreibung" ist. Sobald ein Bundesland eine Schreibweise für einen Begriff festgelegt hat, ist diese Schreibweise somit per Definition richtig.

In Bayern ist somit die Schreibweise "allgemeine Hochschulreife" (klein geschrieben) die richtige Schreibweise, da diese Schreibweise im Gesetz so verwendet wird.

Nebenbemerkung:

Theoretisch kann die korrekte Schreibweise eines Begriffs sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Das wurde ganz besonders im Zeitraum von 1998 bis 1999 deutlich, als in Schleswig-Holstein für elf Monate eine andere Rechtschreibung als im Rest Deutschlands galt.

Der Begriff "allgemeine Hochschulreife" scheint jedoch in allen Bundesländern klein geschrieben zu werden.

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Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz:

1998 wurde gerichtlich geklärt, dass die Bundesländer diejenigen sind, die bestimmen dürfen, welche Rechtschreibregeln für Behörden als "richtig" zu gelten haben.

Vor diesem Hintergrund ist der folgende Satz (hier gekürzt und verändert) aus Jans Antwort meiner Meinung nach zielführend:

Die Kleinschreibung wird vom Gesetz eines Bundeslandes verwendet.

Da die Länder zu bestimmen haben, welche Rechtschreibregeln (und Ausnahmen von den Regeln!) gelten, muss meiner Ansicht nach bei derartigen Begriffen die Rechtschreibung verwendet werden, die vom entsprechenden Bundesland in offiziellen Texten verwendet wird.

In Bayern also "allgemeine Hochschulreife", klein geschrieben.

Von Bundesland zu Bundesland können jedoch auch unterschiedliche Rechtschreibregeln gelten. (vgl. Volksabstimmung 1998 in Schleswig-Holstein)

Sollte "Allgemeine Hochschulreife" im Gesetz eines anderen Bundeslandes groß geschrieben werden, so bedeutet das, dass sich die korrekte Schreibweise dieses Begriffs von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.