Ich selbst habe in dieser Frage einen eher pragmatischen Ansatz, der sich an folgender Aussage Jans (gekürzt) orientiert:
Die Kleinschreibung wird vom Schulgesetz verwendet.
In Deutschland sind die Bundesländer diejenigen, die das Recht haben, zu entscheiden, was "korrekte Rechtschreibung" ist. Sobald ein Bundesland eine Schreibweise für einen Begriff festgelegt hat, ist diese Schreibweise somit per Definition richtig.
In Bayern ist somitMeines Wissens hat der Rechtschreibrat von den Ländern die Schreibweise "allgemeine Hochschulreife"Aufgabe bekommen, Vorschläge zu machen, die dann aber von den Bundesländern genehmigt werden müssen aber auch abgelehnt werden können. (klein geschrieben) die richtige SchreibweiseDadurch kam es bereits vor, da diese Schreibweise im Gesetz so verwendet wird.
Nebenbemerkungdass nicht in allen Bundesländern dieselbe Rechtschreibung galt: Schleswig-Holstein 1998-1999.)
Theoretisch kannAus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die korrekte Schreibweise eines Begriffs sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Das wurde ganz besonders im Zeitraum von 1998 bis 1999 deutlich, alsdie von den Bundesländern in Schleswig-Holstein für elf Monate eine andere Rechtschreibungoffiziellen Dokumenten verwendet wird, prinzipiell als im Rest Deutschlands galtkorrekt anzusehen ist.
Der Begriff "allgemeine Hochschulreife" scheint jedochwird offensichtlich in allen Bundesländern kleinden Dokumenten der meisten Bundesländer mit einem kleinen "a" geschrieben zu werden.
Was Rechtschreibregeln angeht:
Es gibt auch Begriffe, bei denen die korrekte Schreibweise eine Ausnahme von den gültigen Rechtschreibregeln darstellt. (In der alten Rechtschreibung z.B. "Stengel" und "radfahren".) Daher kann man bei feststehenden Begriffen nicht unbedingt mit Rechtschreibregeln argumentieren.