§ 74 E1 der Rechtschreibregeln lautet:
E1: Besteht die Einleitung eines Nebensatzes aus einem Einleitewort und
weiteren Wörtern, so gilt:
(1) Man setzt das Komma vor die ganze Wortgruppe:
[…] Sie rannte, wie wenn es um ihr Leben ginge. […]
Hier wird explizit der gleiche Fall als Beispiel genutzt. Ein Komma vor wie (und nur dort) ist also auf jeden Fall richtig.
Weiter geht es mit:
(2) In einigen Fällen kann der Schreibende zusätzlich ein Komma zwischen
den Bestandteilen der Wortgruppe setzen:
Morgen wird es regnen, angenommen(,) dass der Wetterbericht stimmt. Wir
fahren morgen, ausgenommen(,) wenn es regnet. Ich glaube nicht, dass er
anruft, geschweige(,) dass er vorbeikommt. Ich glaube nicht, dass er anruft,
geschweige denn(,) dass er vorbeikommt. Ich komme morgen, gleichviel(,) ob
er es will oder nicht. Ich werde ihnen gegenüber abweisend oder
entgegenkommend sein, je nachdem(,) ob sie hartnäckig oder sachlich sind. Egal(,)
welche Farbe sie sich aussucht, sie wird immer gut aussehen.
Leider schweigen sich die Regeln völlig dazu aus, was diese „einigen Fälle“ auszeichnet. Ich kann nur raten, dass die meisten der jeweils ersten Konjunktionen (angenommen, ausgenommen, geschweige (denn), gleichviel, egal) durch einen kurzen Satz ersetzt werden können (z. B. angenommen → wobei angenommen sei). Das gilt in Deinem Satz auch:
Das ist, wie [es ist], wenn man zu viel Bier trinkt.
Auch kann man hinter wie eine Sprechpause einlegen. Deswegen würde ich ein zweites Komma an dieser Stelle nicht als völlig falsch einstufen. Ich würde aber davon abraten, da es m. E. keine Leseerleichterung bringt, sondern eher stört.