Jahrelang schreiben Computernetnutzer freudig und glücklich „Schreibrecht“. Beispiel:
Schreiben – der User kann die Datei modifizieren. Das Schreibrecht für ein Verzeichnis bedeutet, dass der Benutzer die Dateien im Verzeichnis anlegen und löschen kann.
(Quelle: https://geek-university.com/linux-deutsch/arten-von-zugriffsrechten )
Heute starrte ich das Wort in einem ähnlichen Computer-Kontext etwas länger an, denn ich überlegte, wie Bertolt Brecht schrie und was ein Schrei-Brecht mit meinem Dateisystem zu tun haben könnte.
Dann grübelte ich nach, warum es „Leserecht“ und nicht „Lesrecht“ heißt. Ich kam zu keinem guten Schluss über die Logik des Deutschen. Natürlich kann man die von unbekannten Geeks kompilierten Wortlisten inspizieren, rein statistisch begründete Aussagen treffen (nach „Schreib“ kommt meistens kein Fugen-e und nach „Les“ kommt meistens ein Fugen-e) und mit sich dem emotionslosen Es hat sich so eingebürgert zufriedengeben, aber keine dieser statistisch begründeten Gepflogenheiten ist ohne Ausnahme.
Daher: sollte ein Recht, Dateien oder Verzeichnisse in einem Dateisystem zu beschreiben, nicht vllt. Schreiberecht heißen? Mit dem Fugenlaut „-e-“ kommt das Wort zwar seltener vor, steht aber genauso wenig bei Duden/Wahrig wie das Wort ohne den Fugenlaut. Oder gibt es sonstige Einwände, die ich nicht sehe, gegen „Schreiberecht“, außer der Seltenheit?