Kurz gesagt: Nein
Erklärung:
Abgesehen davon, dass es sehr holprig klingt und mir nur Beispiele bekannt sind, in denen beide Seiten genannt werden oder sogar die Widmenden weggelassen werden, gibt es für das Wort "Widmung" drei Bedeutungen im Duden:
persönliche, in ein Buch, unter ein Bild o. Ä. geschriebene Worte
[durch die kenntlich gemacht wird, dass es sich um ein Geschenk o.
Ä. handelt]
Schenkung
Verwaltungsakt, durch den etwas zur öffentlichen Benutzung
freigegeben und dem öffentlichen Recht unterstellt wird
Es geht hier zwar offensichtlich nicht um Punkt 1 aber ich will ihn trotzdem mit abdecken: Im Fall eines Autors, der z.B. bei einer Lesung sein Werk unterschreibt, spricht man nur dann von einer Widmung, wenn es persönlich ist also der Empfänger zumindest in einer Weise benannt ist (als Extrembeispiel: "Für meinen größten Fan"), andernfalls wäre es nur eine Signatur (Selbst wenn der Autor Exemplare verschenkt sind sie nur signiert, nicht gewidmet, solange nichts persönliches zum Empfänger drin steht). Im Fall eines z.B. Buches, das jemand kauft und einem anderen mit Widmung schenkt, trägt die Widmung eine persönliche Nachricht, die natürlich an den Adressaten (und wenn es nur ein "Ich wünsche Dir ..." ist) gerichtet sein muss.
Fall Zwei braucht offensichtlich einen Empfänger, denn eine Schenkung überträgt Eigentum zu einer (Rechts- oder natürlichen) Person hin.
Ich gehe mal davon aus, dass die Mädchen keinen Verwaltungsakt durchführen wollen und die Fahnenschleife nicht dem öffentlichen Recht unterstellt wird (Andernfalls ist der Empfänger - ggf. implizit - die Öffentlichkeit und kann in eine Formulierung evtl. weggelassen werden - wobei das im deutschen Recht garantiert geregelt ist). Trotzdem handelt es sich hier um eine Art Übertagung an eine Gemeinschaft also könnte man diese Defnintion im weiteren Sine anwenden. "Im weiteren Sinne" heißt aber, dass man sich nicht auf implizite Schlüsse stützen kann, außerdem ist der Zweck hier nicht die Bereitstellung von Stoffen sondern das Würdigen einer Person(-engruppe) oder eines Sachverhaltes.
Also nein, eine Widmung im eigentlichen Sinn kann nicht ohne Adressaten auskommen. Es ist natürlich möglich, das Wort anders zu verwenden, aber damit würde man das allgemeine Verständnis dieses Wortes untergraben und zumindest aus meiner Sicht eine große Häuchlerei begehen. Damit lenkt man nämlich den Fokus weg von Empfänger und Anlass und stattdessen hin zu den Widmenden. Gerade wenn man bedenkt, dass viele Widmungen ohne Nennung der Widmenden auskommen ("Den Gefallenen in Krieg/Schlacht XY", "Den Helden, die an Tag X unter Einsatz ihres Lebens Y Menschen vor Kataftrophe Z gerettet haben", "Meinem Lieben Freund", ...) ist das nicht der Sinn einer Widmung und vermutlich auch nicht im Sinne dieser Widmenden.