Soweit ich weiß, haben "gestehen" und "zugeben" im juristischen Kontext die gleiche Bedeutung. "Gestehen" kann auch ohne Akkusativobjekt benutzt werden.
Der Angeklagte hat gestanden.
Der Angeklagte hat das Verbrechen gestanden / zugegeben.
Aber wo liegt der Unterschied zwischen diesen Verben?
Wenn wir etwas machen, was nicht strafbar ist, aber trotzdem sozusagen gegen Moral oder Ethik (lügen, betrügen, jemandem etwas Übles antun) verstößt, kann man dann sowohl "gestehen" als auch "zugeben" verwenden?
Sie hat gestanden oder zugegeben, dass sie dich belogen hat.
Und was ist mit der Meinungsäußerung?
z.B. Ich muss gestehen oder zugeben, dass diese Aufgabe schwierig ist.
z.B. Ich muss gestehen oder zugeben, dass dein Musikgeschmack schrecklich ist.
z.B. Du musst gestehen oder zugeben, dass sie eine sehr nette Person ist. (Vielleicht ist dieser Satz nicht Meinungsäußerung, sondern eher: Bitte stimme mir zu!)
Ich muss gestehen oder zugeben, dass ich diese Verben immer verwechsle.
Letztendlich nehme ich an, es gibt feste Ausdrücke, die nur zu einem Verb passen.
- jemandem seine Liebe gestehen
- jemandem Untreue gestehen
- die Wahrheit gestehen